Erstellt am 22.06.2023 um 13:15 Uhr von jutti1965
Unter Sonderurlaub wird die Freistellung des Arbeitnehmers von seiner Arbeit verstanden – dieser kann prinzipiell mit oder ohne Fortzahlung der Vergütung gewährt werden. Wird Sonderurlaub mit dem regulären Urlaub verrechnet? Nein, die Tage des Sonderurlaubs werden weder hinzugefügt noch abgezogen.
Der AG kann somit verweigern.
Es sei denn in Eurem TV steht was anderes.
Erstellt am 22.06.2023 um 13:23 Uhr von celestro
Der AN ist durch den Urlaub schon von der Arbeitspflicht entbunden. Eine Notwendigkeit, wegen der Beerdigung entbunden zu werden, besteht also nicht. Wobei ich mich sowieso frage, wo man zur Teilnahme an einer Beerdigung Sonderurlaub bekommt.
Erstellt am 22.06.2023 um 14:05 Uhr von Kehler
"Wobei ich mich sowieso frage, wo man zur Teilnahme an einer Beerdigung Sonderurlaub bekommt."
im TVöD, aber nicht speziell für die Beerdigung, sondern Zeitnah.
TVöD: § 29 Arbeitsbefreiung
b ) Tod der Ehegattin/des Ehegatten, der Lebenspartnerin/ des Lebenspartners im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, eines Kindes oder Elternteils. -zwei Arbeitstage-
Quelle: https://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/infothek/1482
Erstellt am 22.06.2023 um 14:11 Uhr von Kehler
"Kann der AN seinen bereits genehmigten Urlaubsantrag ändern und für den Tag der Beerdigung Sonderurlaub beantragen bzw. hat der AG das Recht, die nachträgliche Änderung zu verweigern?"
Wie lange kann man freigestellt werden?
Gesetzlich geregelt ist es nicht, wie lange die Freistellung dauern kann. Gerichte nennen einen Tag oder mehrere, die nach Berücksichtigung des Einzelfalls berechnet werden. Zur Orientierung können Sonderurlaubsregelungen z.B. im TVöD herangezogen werden. Sonderurlaub kann zeitlich auch mit einem ganz normalen Erholungsurlaub zusammenfallen. Hier gilt, dass der Arbeitnehmer dann keinen Anspruch hat, zusätzlich freigestellt zu werden. Das wird auch beim Gleitzeitmodell wirksam. Denn wenn der Arbeitnehmer selbst über die Dauer der täglichen Arbeitszeit entscheidet, kann es passieren, dass er bei Verhinderungsgründen Gleitzeit nutzen muss, ohne dass er dafür einen Ausgleich vom Arbeitgeber erhält, z.B. bei einem Arztbesuch.
Quelle: https://www.oeffentlichen-dienst.de/news/91-urlaub/864-sonderurlaub.html
Erstellt am 23.06.2023 um 06:37 Uhr von jutti1965
"Wobei ich mich sowieso frage, wo man zur Teilnahme an einer Beerdigung Sonderurlaub bekommt."
Eigentlich ist damit nicht unbedingt die Teilnahme an der Beerdigung gemeint sondern die ganze Rennerei vorher , Organisation usw. was sehr viel zeit in Anspruch nimmt. Und
nicht nur zur Beerdigung, auch bei Hochzeit, Geburt des Kindes und 25 Jubiläum gibt es in manchen TV Sonderurlaub. IGBCE zum Beispiel.
Erstellt am 23.06.2023 um 07:07 Uhr von Erbsenzähler
Im TV steht die Anzahl der Tage in der Chemie.. Je nach Verwantschaftsgrad und ob man in einem Haushalt oder nicht wohnt. Wie jutti1965 schon schreibt haben wir das Glück, dass das definiert ist.
Da muss ich mal unsere HR loben. Da wird im nachhinein die "Urlaubsart" kommentarlos von Urlaub auf Sonderurlaub geändert.