BEM Gespräch mit Einigung, danach aber andere Verwendung
Bin Beamter in einer Landesbehörde. Nach 8 Monate Krankheit fand ein BEM Gespräch statt. Teilnehmer war u.a. Personalrat, Betriebsarzt, Personalamt und ich.
Wir sind mit dem Ergebnis aus dem Gespräch, dass ich, aufgrund technischer Vorbildung, im Bereich Technik eingesetzt werden soll.
Unmittelbar vor der Wiedereingliederung wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass der Amtsleiter entschieden hätte, dass ich doch im Verwaltungsbereich tätig sein soll.
Meine Frage: Welche Gültigkeit/Verbindlichkeit hat eine Absprache in einem solchen Gespräch, wenn sie später durch den Amtsleiter nach dessen Vorstellungen festgelegt wird. Wenn das so wäre, braucht man ein BEM Gespräch - meiner Ansicht nach - nicht zu führen.
Wie ist die Rechtslage?
Danke
Community-Antworten (1)
22.06.2023 um 09:53 Uhr
Wie der Jurist so schon sagt: es kommt darauf an. Das Gesetz sieht hier nichts vor. Aus diesem Grund empfiehlt es sich eine Betriebsvereinbarung mit dem AG zu schließen, wo das Rahmengesetz für die Belange des Unternehmens konkret auszugestalten ist. In der Regel erfolgt die Einladung, Koordination und Umsetzung der Maßnahmen durch den BEM-Beauftragten (i. d. R. Personalabteilung). Vom beiden Seiten wird im Ergebnisprotokoll des BEM´s eine Verbindlichkeit erwartet, das sonst das ganze Verfahren konterkariert wird. Ziel des BEM´s ist es durch geeignete Maßnahmen die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden.
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