Erstellt am 20.06.2023 um 10:14 Uhr von Muschelschubser
Ich würde sagen, nein.
Die Bestimmung der täglichen Arbeitszeit berücksichtigt ja nicht nur den Beginn und das Ende des Arbeitstages, sondern auch die Pausen. Der Tag sollte mit der vertraglich zu leistenden Arbeitszeit schon so abgegolten sein.
Urlaub wird lt. BUrlG grundsätzlich in ganzen Tagen gerechnet und gilt als bezahlte Freistellung. Insofern gäbe es nach der oben geschilderten Vorgehensweise keinen Grund für einen Abzug - das Zeitkonto darf sich durch Urlaubstage eigentlich nicht verändern.
Etwas komplizierter kann es z.B. bei Bereitschaftsdiensten werden - reden wir aber von der normalen Arbeitszeit, sehe ich das so wie oben beschrieben.
Erstellt am 20.06.2023 um 10:28 Uhr von Dummerhund
Absoluter Blödsinn. Urlaub wird immer nur in Tagen berechnet. Hier hat der Gesetzgeber nicht einen mm Spielraum gelassen.
Erstellt am 20.06.2023 um 11:45 Uhr von Catweazle
Dummerhund, im Prinzip hast du recht. Wenn aber jemand täglich unterschiedlich viele Stunden arbeitet bleibt in der Praxis kaum etwas anderes übrig als den Urlaubsanspruch in Stunden zu berechnen.
Erstellt am 20.06.2023 um 11:51 Uhr von celestro
Schon ... nur habe nwir so einen Fall (unterschiedliche Stundenzahl pro Tag) ja noch nicht einmal.
Erstellt am 20.06.2023 um 12:22 Uhr von Dummerhund
Im folgendem Link steht auch beschrieben wie es bei unterschiedlichen Stunden in der Woche geregelt sein soll. Und selbst wenn es bisher noch nicht geregelt sein sollte kann der AG nicht machen wie es ihm passt.
https://www.ihk.de/osnabrueck/recht-und-fair-play/recht/arbeitsrechtliche-informationen/urlaub-bei-teilzeit-1085330
Erstellt am 20.06.2023 um 14:34 Uhr von nicht brauchen
Mein Gefühl sagt mir, dass da irgendwlche Informationen fehlen.
Urlaub verändert das Zeitkonto nicht.
Erstellt am 21.06.2023 um 11:12 Uhr von alterMann
Was steht denn im Arbeitsvertrag? Hat sie einen 6-Stunden-Tag einschließlich einer halbstündigen Pause, dann hätte sie tatsächlich einen Netto-Stunden-Tag mit 5 1/2 Stunden, der dann auch im Urlaub gelten würde.
So ein Vertrag wäre aber eher ungewöhnlich.