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Übertrag von Urlaub

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, aufgrund von Krankheit ist noch relativ viel Resturlaub übrig. MUSS ich den bis zum 31.3.17 nehmen oder gibt es Möglichkeiten des weiteren Übertrags?

Problem für mich ist, dass dann so viel Arbeit aufläuft dass ich anschließend wieder Überstunden kloppen kann und der Erholungswert gleich null ist

1.01203

Community-Antworten (3)

E
Ernsthaft

07.12.2016 um 18:14 Uhr

Da gibt es jetzt zwei Varianten.

Ist die Krankheit der maßgebende Grund den Urlaub nicht nehmen zu können, fällt es unter die 15-monatige Verfallsregel und kann innerhalb dieses Zeitraumes genommen werden.

Ist dies nicht der Fall und der Urlaub kann noch vor dem Übertragungszeitraum bis zum 31. 03 des nächsten Jahres genommen werden, muss er auch abgebaut werden. Wenn betrieblich nichts anderes vereinbart wurde, ist ein persönlicher Übertragungsantrag hier aber zwingend. Es sei denn, Betriebliches steht dem entgegen. Dann liegt es aber beim AG, der hier dann ein Ersatzzeitraum anbieten muss. D. h., es bedarf dann einer vertraglichen Vereinbarung zw. AN und AG, die auch in Form einer dann aber belegbaren Abrede getroffen werden kann.

G
gironimo

07.12.2016 um 19:04 Uhr

Vielleicht solltest du - nachdem du im Urlaub warst - ein ernstes Wort mit dem Chef sprechen (Überlastung) und dann zwei Dinge üben, nämlich liegen lassen, was nicht in der Arbeitszeit zu schaffen ist und NEIN sagen können.

B
BRmmaaa

08.12.2016 um 13:01 Uhr

Ein weiterer Nutzer mit einer nicht öffentlichen Antwort. Es sollte nun nur der Frageschreiber eine Benachrichtigung per Mail erhalten. Zum jetzigen Zeitpunkt wünscht der Frageschreiber keine Benachrichtigungen per Mail

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