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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

"Überstunden" verfallen jeden Monat

W
witchblade
Jan 2020 bearbeitet

Hallo zusammen,

in unserem Unternehmen gibt es eine Gleitzeitregelung, man hat dabei die Möglichkeit 15 Stunden aufzubauen und diese entsprechend der Gleitzeitregelung zu nehmen. Wenn man in einem Monat über die 15 Stunden kommt (zb weil man die aus dem Vormonat übertragen hat) dann werden diese Stunden am Monatsende, wenn man sie nicht im gleichen Monat nimmt, gestrichen und wieder auf 15 gekürzt.

Laut BV hat man die Möglichkeit, nach Absprache mit dem Vorgesetzten, mehr als nur 15h übertragen zu lassen, sodass keine Verfallen würden. Allerdings ist es so, dass manche Mitarbeiter anscheinend "angst" haben den Übertrag zu beantragen und die Stunden lieber verfallen lassen. Es kommt laut Hörensagen auch vor, dass Vorgesetzte Mitarbeiter keine Gehaltserhöhung gewähren, wenn diese keine Stunden verfallen lassen. Diese Verfallenen Überstunden werden i. d. R. freiwillig geleistet und nicht angeordnet oder mit dem Vorgesetzten besprochen.

der BR hat zwar Mitspracherecht bei den Angeordneten Überstunden aber was ist mit den Stunden, die der Mitarbeiter Freiwillig macht, ohne dass diese vorher mit dem Vorgesetzten abgesprochen sind? Hat der BR die Möglichkeit den Übertrag zu veranlassen bzw dessen Auszahlung oder AG zu zwingen, dass der Vorgesetzte die Mitarbeiter nach Hause schickt bevor die Stunden verfallen?

ich habe dazu leider nichts gefunden. Vielen Dank

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Community-Antworten (5)

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Kjarrigan

07.01.2020 um 16:25 Uhr

Sorry, aber wenn MA Ihre REchte nicht wahrnehmen, sind sie doch selbst Schuld. Ich lassmir doch keine Stunden streichen, weil ich "Angst" habe den Übertrag zu beantragen. So ein Stundenkonto beinhaltet auch immer ein bisschen "Erziehung" des MA. Er soll halt selber aufpassen, dass er sein Stundenkonto im Rahmen halt. Und der AG möchte halt auch den Missbrauch (im Sinne von ich arbeite viel biel mehr Stunden und der AG muss die dann bezahlen oder einen Überstundenantrag zu stellen) entgegenwirken.

Ob ein Vorgestzten konkreten Druck auf die MA auswirkt - odr auch sanften Druck - ja da muss man sich mal drum kümmern - also Beweise sammeln und nicht nur Hörensagen.

K
kratzbürste

07.01.2020 um 16:27 Uhr

Eure BV ist es Wert gekündigt zu werden. Stunden, die gearbeitet wurden, kann man nicht einfach streichen. Entweder es wird ausgezahlt oder ein Freizeitausgleich gewährt. Und eine BV, die eine mehr oder weniger gute Absprache in das Belieben der Vorgesetzten legt, ist das Geld des Papiers nicht wert, auf die sie gedruckt ist.

Alle Punkte, die du ansprichst unterliegen grundsätzlich der Mitbestimmung nach § 87 BetrVG . In diesem Sinne gibt es auch keine "freiwillige" Mehrarbeit.

W
wdliss

07.01.2020 um 16:27 Uhr

BAG 24.04.2007 - 1 ABR 47/06: nicht nur angeordnete, sondern auch freiwillig geleistete Überstunden sind mitbestiimungspflichtig.

S
stehipp

08.01.2020 um 14:40 Uhr

Wenn jemand "Angst" hat, dann liegt das Problem wohl eher wo anders und nicht in der Gleitzeitvereinbarung. Der Mitarbeiter kennt im Vorfeld die "Spielregeln" der Gleitzeitvereinbarung. Ich denke doch, dass man von einem MA erwarten kann, dass er sein Stundenkonto managen kann. Wenn nicht, dann muss man eben wieder zurück zur starren Arbeitszeit. Das will aber auch niemand. Wir haben eine ähnliche Regelung. Klappt mittlerweile hervorragend. Allerdings haben wir einen Passus mit aufgenommen, sinngemäß: "....es wird regelmäßig überprüft, ob bei einzelnen Personen/Abteilungen Mehrstunden gestrichen wird. Sollte dies auffällig werden, ist von der Führungskraft ein Konzept zu erarbeiten, wie dies zukünftig vermieden wird.....". Auf einmal waren alle Chefs bemüht, dass keine Stunden mehr gestrichen werden.

R
rtjum

09.01.2020 um 09:19 Uhr

wir hatten bis vor 10 Jahren auch eine solche BV, das war gelebt und nix mit auch Möglichkeit mehr zu übertragen. Damals war man unter Kollegen angesehen wenn viele Ü-Stunden am Monatsende verfielen... Glücklicherweise haben wir aus BR das damals gekündigt. Und siehe da heute geht das auch anders, wir können Plus/minus 50 aufbauen, was uns als BR im Minus zu viel ist, da wollen wir dieses Jahr und haben schon Gespräche mit dem AG dazu angefangen.Minusstunden sind halt schnell gemacht aber wesentlich schwieriger wieder raus zu arbeiten. Mein Rat ist also die BV zu kündigen und eine vernünftige, dem Betrieb angepasste, BV für Gleitzeit/flexible AZ zu machen.

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