Individualvereinbarung ausserhalb Rahmenarbeitszeit
Wir haben eine BV mit Rahmenarbeitszeit 8 - 18 Uhr und Kernarbeitszeit 9 - 15:30 Uhr. Ein Mitarbeiter möchte schon 7 Uhr arbeiten.
Er beruft sich darauf, dass eine Individualvereinbarung nicht mitbestimmungspflichtig sei.
Nach Auffassung des BR steckt die BV den Rahmen, innerhalb dessen eine Individualvereinbarung getroffen werden kann. Ansonsten ist die BV Makulatur, wenn Jeder eine eigene Individualvereinbarung abschließt.
liegen wir da falsch? Kennt jemand ein Urteil dazu?
Danke für Antworten.
Community-Antworten (2)
07.12.2016 um 10:07 Uhr
Siehe § 77 BetrVG
Die BV gilt (unmittelbar und zwingend) . Soll es ausnahmsweise anders sein, muss der BR ausdrücklich zustimmen.
07.12.2016 um 10:38 Uhr
Würde mich aber nicht mit dem AN rumstreiten als Betriebsrat der Ansprechpartner ist der AG dieser ist auch für die Durchführung der BV zuständig wenn nichts anderes vereinbart wurde. Wenn es natürlich Sinn macht, dass dieser Kollege um sieben arbeitet kann der Betriebsrat auch zustimmen.
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