Rahmenarbeitszeit in der Pflege
Morgen Mitstreiter,
nach langer Zeit habe ich mal eine Frage. Wir sind ein Krankenhaus ca. 1000 Beschäftigte. Tarifbindung ist vorhanden statisch BAT und den TVL für einige. Wir führen jetzt nach fast 1,5 jahren einen digitalen Dienstplan ein, so weit so gut. Jetzt möchte unsere PDL gern dass Sie für Teilzeitkräfte eine RAZ (Rahmenarbeitszeit) bekommt. Jetzt denke ich gelesen zu haben, dass bei Schichtarbeit keine Rahmenarbeitszeit möglich ist ubnd sie unter den Tarifvorbehalt fällt, d.h. dass wir es als betriebspartei garnicht regeln könnten. Sehe ich das so richtig?
Community-Antworten (6)
06.01.2011 um 08:39 Uhr
@Klinik Im BAT ist das doch möglich...
06.01.2011 um 08:42 Uhr
@Kölner,
danke für die schnelle Beantwortung. Hilf mir mal auf die Sprünge, wo es im BAT steht. Eine Rahmenarbeitszeit kann nur durch Betriebs-/Dienstvereinbarung eingeführt werden. In Bereichen mit Schicht-/Wechselschichtarbeit kann eine Rahmenarbeitszeit nicht vereinbart werden (§ 6 Abs. 8 TVöD / TV-L) - so sagt es der TVL. Hast Du eine Idee?
06.01.2011 um 10:08 Uhr
@klinik
im BAT ist unter §15, Regelmäßige Arbeitszeit, meiner Kenntnis nach, NICHTS geregelt betreffend Rahmenarbeitszeit. In Bereichen mit Schicht-/Wechselschichtarbeit kann eine Rahmenarbeitszeit nicht vereinbart werden (§ 6 Abs. 8 TVöD / TV-L) Ist unstrittig, für Teilzeitkräfte KANN durch Betriebs-/Dienstvereinbarung in Bereichen, wo KEINE Schicht-/Wechselschichtarbeit anfällt (z.B. OP/Anästhesie, Herzkathetermessplatz, Endoskopie etc.) die fest von z.B. 07:30 - 16:00 Uhr arbeiten und NUR diese Dienstzeit haben und außerhalb dieser festen Arbeitszeiten Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst haben, IMHO eine Rahmenarbeitszeit vereinbart werden. Aber NUR für DIESE Mitarbeiter. Manche Kliniken schließen gleichzeitig auch eine BV/DV über den §10 TVöD-L, Arbeitszeitkonto ab. By the way, was verspricht sich eure PDL davon???????
Gruß Galaxy
06.01.2011 um 12:05 Uhr
@galaxy,
es geht mir nicht um die Kollegen mit TVL, sondern um die BAT Kollegen
06.01.2011 um 13:00 Uhr
@Klinik
für die BAT-Kollegen gibt es KEINE Rahmenarbeitszeitregelungen, zumindest nicht in dem mir vorliegenden BAT, den ich gerade durchforstet habe. Dort steht nur der zitierte §15 und in den Sonderregelungen für den Pflegedienst ,SR 2a als Anhang, ist auch KEINE Rahmenarbeitszeitregelung auf- oder angeführt.
Dann kann eure PDL oder euer AG nichts mit euch vereinbaren. Wie kommt es, dass ihr noch BAT und TVL parallel habt, wurden die "alten BAT" nicht übergeleitet???
Gruß Galaxy
06.01.2011 um 13:03 Uhr
@galaxy,
danke dann hast du gerade meine überlegungen bestätigt.
tarifbindung ist ganz einfach : übergang vom land zum privaten mit statisch bat-o stand 2004 aber......aufgrund der geänderten rechtssprechung des bag zur bezugnahmeklausel haben etliche kollegen durch ihren individuellen arbeitsvertrag mit unserer hilfe den tv-l bekommen, der den bat ja im jahr 2006 abgelöst hat
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