Betriebsvereinbarung Regelung von Abteilungsbesetzungen vs. Kern/Rahmenarbeitszeit
Hallo!
In unserer Betriebsvereinbarung Arbeitszeit steht, dass die Kernarbeitszeit von 9-16 Uhr für bestimmte Abteilungen gilt. Rahmenarbeitszeit ist 7-20 Uhr. Jetzt wünscht die GL, dass an zwei Tagen die Abteilungen bis 17 Uhr mit mindestens einem Mitarbeiter aus Kundenservicegründen besetzt sein müssen.
Kann sie dies forden, obwohl eine Anwesenheit in der Rahmenarbeitszeit meines Wissens nicht verpflichtend ist?
Danke
Community-Antworten (1)
01.07.2009 um 18:42 Uhr
da seit ihr in der mitbestimmung, § 87 BetrVG Abs.1 punkt 2 und/oder 3, wenn dies in eurer BV nicht klar geregelt ist
stimmt ihr zu, kann es der AG fordern stimmt ihr nicht zu, dann kann er es nicht fordern
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