Ausgestaltung von Teilfreustellungen
Wir sind ein 11er Gremium und hatten bisher eine Teilfreistellung von einem BR–Mitglied für 2 Tage. Nun haben wir nach Beratung mit der Geschäftsleitung für ein weiteres BR–Mitglied eine Teilfreistellung von 3 Tagen gewählt und beschlossen. Die Geschäftsleitung ist der Meinung, dass für 5 Freistellung keine Arbeit da wäre und möchte mit allen Mitteln versuchen, die weiteren 3 Tage zu verhindern.
So wurde z.B. dem BR–Mitglied, welches nun die 3 zusätzlichen Tage erhalten soll ein großes Projekt übertragen, wobei diese Person bisher nie Projektleitung gemacht hat. Kann so etwas vom BR–Mitglied verlangt werden Aufgrund der Freistellung reicht die Zeit für Projektarbeit eigentlich nicht mehr.
Kann der Arbeitgeber die Tage der Freistellung vorgeben oder liegt das alleine in der Entscheidung des BR–Mitgliedes?
Muss das BR–Mitglied zwingend den Tag der Betriebsratssitzung als Freistellungstag nehmen?
Vielen Dank schon mal für eurer Antworten
Community-Antworten (2)
19.06.2023 um 13:51 Uhr
Wie viele Beschäftigte habt Ihr denn?
Es werden ja bei einem 11er-Gremium mindestens 401 sein. Das reicht definitiv für eine komplette Freistellung eines BRM gem. §38 BetrVG. Also, z.B. bei einer 5-Tage-Woche - 5 volle Tage Freistellung.
Natürlich dürft Ihr diese Tage nach vorheriger Absprache auch auf mehrere Köpfe aufteilen.
Aus dem 38er kann sich der AG jedenfalls nicht so einfach herauswinden.
Diskussionen hierzu dürften bestenfalls nach Freistellung aufgrund des 37er entstehen. Aber selbst hier reicht die Erklärung, dass BR-Arbeit zu leisten ist, und eine rechtzeitige Abmeldung beim AG damit er entsprechend planen kann. Der AG kann gerne anderer Meinung sein (was er natürgemäß auch oft ist), aber sowohl 37er als auch 38er sind stark genug, dass er damit vor die Wand läuft.
Wenn Ihr zwischen 501 und 900 Beschäftigte habt, könnt Ihr sogar 2 Mitglieder freistellen, oder die Freistellung ggf. entsprechend aufteilen. Das wäre vielleicht ein Argument, zu sagen "Uns steht die Freistellung von 2 BRM zu, aber im Sinne des Betriebs verzichten wir auf eine Freistellung" - wenn man denn unbedingt einen positiven Verstärker braucht, um den AG zu überzeugen. Aber sollte man das freiwillig tun? Ich denke nicht.
Zu den konkreten Fragen:
"So wurde z.B. dem BR–Mitglied, welches nun die 3 zusätzlichen Tage erhalten soll ein großes Projekt übertragen, wobei diese Person bisher nie Projektleitung gemacht hat. Kann so etwas vom BR–Mitglied verlangt werden Aufgrund der Freistellung reicht die Zeit für Projektarbeit eigentlich nicht mehr."
---> die Betriebsratsarbeit hat Vorrang, und der AG hat dies bei der Personalplanung entsprechend zu berücksichtigen. Insofern würde die Projektleitung mit dem genannten Zeitaufwand mit der BR-Freistellung kollidieren und der AG müsste sich etwas anderes überlegen.
"Kann der Arbeitgeber die Tage der Freistellung vorgeben oder liegt das alleine in der Entscheidung des BR–Mitgliedes?"
---> wie oben beschrieben, ist das Sache des BR. Es ist zwar eine vorherige Absprache notwendig, aber im Zweifel habt Ihr das Recht auf Eurer Seite. Wenn keine Einigung erfolgt, gebt Ihr am besten einfach die Namen und dem Umfang der Freistellung an. Akzeptiert der AG das nicht, muss er binnen 2 Wochen die Einigungsstelle anrufen.
Muss das BR–Mitglied zwingend den Tag der Betriebsratssitzung als Freistellungstag nehmen?
--> Freistellung bezieht sich auf sämtliche Tätigkeiten, die das BRM zu leisten hat. Das beschränkt sich nicht nur auf die BR-Sitzung. Und die BR-Arbeit dauert so lange wie sie dauert, ob der AG das auch so sieht oder nicht.
19.06.2023 um 14:22 Uhr
isst halt blöde, wenn man die Freistellung über längere Zeit nicht komplett nutzt sondern mindestens 60% davon "verschenkt". Wenn dann nicht gravierende Änderungen im Unternehmen anstehen kommt der AG halt auf den blöden Gedanken, dass so viel Arbeit im BR ja gar nicht sein kann. Ansonsten siehe Muschelschubser.
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