Personalgespräche - Ausgestaltung des Fragenkataloges mitbestimmungspflichtig?
In unserem Betriebwerden Personalgespräche geführt. Ist der BR bei der Ausgestaltung des Fragenkataloges mitbestimmungspflichtig?
Community-Antworten (6)
04.09.2007 um 23:51 Uhr
vielleicht... was fragt man denn so???
05.09.2007 um 09:18 Uhr
Hallo Dicki, der BR hat ein Mitbestimmungsrecht bei den standartisierten Fragenkatalog zu den Personalgesprächen (siehe auch Kommentar von Däubler zum § 94 BetrVG ab Rn 8).
05.09.2007 um 17:46 Uhr
auf jeden Fall auch, wenn es darum geht, Leistungen zu beurteilen (§94 BetrVG)
05.09.2007 um 18:45 Uhr
@"Dicki", zur Ergänzung.....
Schon die Formulare sind mitbestimmungspflichtig, weil es sich um eine Art von Personalfragebögen (§ 94 Abs. 1 BetrVG) handelt. Denn: Jede Zusammenstellung personenbezogener Daten ist ein „Personalfragebogen“ im Sinne des Gesetzes – soweit sie nicht anonym erfolgt. Zur Frage einer Zielerreichung gehören zwangsläufig auch Grundsätze, nach denen die Erreichung der festgelegten Ziele beurteilt werden soll. Allgemeine Beurteilungsgrundsätze aber unterliegen nach § 94 Abs. 2 BetrVG der Mitbestimmung.
http://www.aib-verlag.de/aib/zeitschriften/pdf/cua0507thannheiser.pdf
10.09.2007 um 19:44 Uhr
Er fragt z. B. nach dem Verhältnis zu den Kollegen.
10.09.2007 um 23:48 Uhr
@Dicki Es kommt darauf an, wie es sich mit dem "Verhältnis" verhält... Ich verweise noch einmal auf paula...
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