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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Trotz Mietvertrag Mitbestimmung - im Bezug auf Ausgestaltung der Kantine? (Öffnungszeiten, Speisenwahl, usw.)

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Tomxl203
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen! bei uns wird der Bewirtschaftungsvertrag mit dem bisherigen Kantinenbetreiber gelöst und es soll ein neuer Betreiber kommen, mit dem nur noch ein Mietvertrag geschlossen wird. Hat der Betriebsrat dann noch Mitbestimmungsrechte im Bezug auf Ausgestaltung der Kantine? (Öffnungszeiten, Speisenwahl, usw) Ist das dann noch eine soziale Einrichtung der Firma? (Es wird ein Zuschuss für Mitarbeiter auf das Essen gewährt) Danke für die Antworten!

7.02201

Community-Antworten (1)

H
Heini

16.05.2007 um 23:34 Uhr

Gem.: § 87 Abs.1 Ziffer 8 BetrVG unterliegt nur die betriebseigene Kantine der Mitbestimmung des Betriebsrats. Gem.: § 87 Abs.1 Ziffer 10 BetrVG bezieht sich die Mitbestimmung auf die Form und Ausgestaltung der Essenzulage.

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