Erstellt am 12.02.2016 um 11:07 Uhr von Pjöööng
Bei der Kantine wäre zu prüfen ob es sich um eine Sozialeinrichtung handelt. Wir ein Betriebsrestaurant von einem Pächter eigenständig nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen betrieben, so handelt es sich um keine Sozialeinrichtung. Wir die Kantine jedoch vom Arbeitgeber unterstützt, indem er z.B. jedes Essen mit 3,- € subventioniert, so handelt es sich um eine Sozialeinrichtung und Ihr seid in der Mitbestimmung.
Pausenraum? Info ja, Mitbestimmung bei der Ausgestaltung njein. Sofern der Arbeitgebr Geld für die Ausgestaltung in die Hand nimmt, könnt Ihr über die Verwendung mitbestimmen. Sonst nicht.
Erstellt am 12.02.2016 um 15:39 Uhr von gironimo
Ich denke, er wird wohl Geld in die Hand nehmen. Er wird den Raum ja ausstatten müssen.
Ich sehe in beiden Fällen erst einmal den § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG: "Form, Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen, deren Wirkungsbereich auf den Betrieb, das Unternehmen oder den Konzern beschränkt ist;" Geht Euch nichts an? Das ist ja wohl etwas dürftig. Den Informationsanspruch habt Ihr allemal (§ 80 Abs. 2 BetrVG); z.B. um feststellen zu können, in wie weit das Casino fremdvergeben ist oder tatsächlich Zuschüsse fließen usw.
Warum sperrt sich der AG in einer derart "weltbewegenden" Frage? Ist es bei anderen Fragen auch so schwierig?
Erstellt am 16.02.2016 um 11:01 Uhr von Lofoten
Leider haben wir es sehr, sehr schwer. Es ist gängig sich gegen alles zu sperren und uns an der langen Hand aushungern zu lassen. Sind da aber dran, aber so was dauert und ist leider von heut auf morgen nicht zu ändern. Zumal der ehemalige BR kaum was gemacht hat und wir nun nach und nach den Dingen auf den Grund gehen und unserer MB hinterherlaufen müssen. Dadurch fühlt sich natürlich der AG teilweise auch bedrängt. Aber die Gesetze sind da und danach müssen sich alle halten und ihren Verpflichtungen nachkommen.
Ach, wie einfach und schön wäre dann die Welt.
An alle viele Grüße