hallo Forum,
Eine Frage zur Mitbestimmung bei der Keiderordnung.
Unser AG geht davon aus, dass der BR lediglich einer Kleiderordnung zustimmen muss, die Ausgestaltung bliebe dann ihm überlassen. Wir haben daher ausgewählte Kleidung zur Zustimmung vorgelegt bekommen. Als BR würden wir aber gerne die Mitbestimmung sichern, indem auch die betroffenen Mitarbeiter Vorschläge machen können (Verwaltungsbereich mit Kundenkontakt). Gibt der § 87 das her und geht es wirklich nur darum, dass wir eine Kleiderordnung "genehmigen"? habe schon im Forum recherchiert, bin mir aber nicht sicher
Vielen Dan und Grüße
Calais