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Anordnung Nachtschicht durch AG

B
breit
Dez 2016 bearbeitet

Kann der Vorgesetzte am Freitag bestimmen, das Mitarbeiter A ab Montag Nachtschicht machen muss? Aufgrund der auszuführenden Arbeiten, können die Arbeiten zwar nur Nachts durchgeführt werden aber muss nicht dennoch erst der BR seine Zustimmung (BetrVG §87) geben?

1.18503

Community-Antworten (3)

M
Mangas

03.12.2016 um 00:29 Uhr

Ich sehe es so, dass der BR seine Zustimmung geben muss. Der AG hätte dementsprechend frühzeitig die Änderung der Arbeitszeit, bzw. -lage erklären müssen.

C
celestro

03.12.2016 um 01:03 Uhr

"Der AG hätte dementsprechend frühzeitig die Änderung der Arbeitszeit, bzw. -lage erklären müssen."

Das hätte der AG auch tun müssen, wenn es gar keinen BR gäbe. Also eine Änderung mit einer solch kurzen Vorlaufzeit für den AN ist nicht statthaft. Stellt sich nur die Frage, wie man dem AG deswegen jetzt gegenüber auftritt.

G
gironimo

03.12.2016 um 10:26 Uhr

Ich würde dem AG unverzüglich mitteilen, dass er es unterlassen möge, geänderte Arbeitszeiten ohne Zustimmung des BR anzuordnen. Wenn Ihr ihm Montag tagsüber mitteilt, dass Ihr erwartet, dass die Nachtschicht nicht statt findet, bevor er sich nicht mit Euch geeinigt hat, wäre das ja noch rechtzeitig.

Nur müsst Ihr dann auch bereit sein, ggf. Rechtsmittel wegen der Missachtung des BR einzulegen.

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