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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anordnung von Nachtschicht ohne Arbeitszeitvereinbarung?

D
Danielbamberg
Jan 2018 bearbeitet

guten morgen.

Folgendes : Wir haben 3 erschiedene Arbeitszeiten. 1 x Normalschicht, und 2 Doppelschichten mit jeweils Früh- und Spatschicht. Ein 3 Schichtsystem war bis 31.12.08 befristet, seitdem gab es keine weitere Vereinbarung mit dem Betriebsrat.

Nun soll ich Nachtschicht arbeiten, daher meine Frage : kann ich mich darauf berufen wenn ich keine Nachtschicht machen möchte dass es ja keine Arbeitszeitvereinbarung über die Nachtschicht zwischen BR und GL gibt? Oder müßte ich auf Anordnung Arbeitszeiten akzeptieren auch ohne Vereinbarung und gegen meinen Willen ? Danke

4.70801

Community-Antworten (1)

K
Kriegsrat

06.05.2009 um 13:11 Uhr

@ danielbamberg

hier sollte euer BR tätig werden .... was sagt der denn zu der problematik ?

ohne kenntnis deines arbeitsvertrages, oder evtl. nachwirkung von evtl. vereinbarungen kann man dir eigentlich nur raten, die arbeit erstmal zeitlich so abzuleisten, wie sie dein AG von dir fordert....

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