guten morgen.

Folgendes : Wir haben 3 erschiedene Arbeitszeiten. 1 x Normalschicht, und 2 Doppelschichten mit jeweils Früh- und Spatschicht. Ein 3 Schichtsystem war bis 31.12.08 befristet, seitdem gab es keine weitere Vereinbarung mit dem Betriebsrat.

Nun soll ich Nachtschicht arbeiten, daher meine Frage : kann ich mich darauf berufen wenn ich keine Nachtschicht machen möchte dass es ja keine Arbeitszeitvereinbarung über die Nachtschicht zwischen BR und GL gibt? Oder müßte ich auf Anordnung Arbeitszeiten akzeptieren auch ohne Vereinbarung und gegen meinen Willen ?
Danke