Gewohnheitsrecht bezüglich Mitnahme eines Hundes am Arbeitsplatz
Hallo, folgende Frage: Eine Mitarbeiterin bringt seit 8 Jahren mit Kenntnis und Duldung aller anderen des Personals und des AG ihren Hund mit zum Arbeitsplatz. Es gab zwar eine Dienstanweisung, die die Mitnahme des Hundes einschränkt, allerdings wurde diese vom BR im nachhinein auch dahingehend kritisiert, dass der BR nicht involviert war und ihr Mitbestimmungsrecht entsprechend §87 Betriebsverfassungsgesetz nicht berücksichtigt wurde. Unabhängig davon wurde die Mitnahme des Hundes weitere Jahre von allen Beteiligten akzeptiert. Es entstand daraus vielleicht ein Gewohnheitsrecht ??? Nunmehr beruft sich der neue AG auf die o.g. Dienstanweisung, möchte ein generelles Unterlassen und droht mit Abmahnung und möglicher Kündigung. Hat der BR das Recht und die Möglichkeit die Angestellte zu schützen, zu intervenieren? Danke für die freundliche Unterstützung.
Community-Antworten (8)
03.12.2016 um 00:33 Uhr
Hallo, was bedeutet neuer AG? Wer, wie, wo und was ist der Stand der Dinge? Betriebsübergang, neue Anweisungen etc.?
03.12.2016 um 01:20 Uhr
Hunde haben nichts auf der Arbeitsstelle verloren, aber auch gar nichts!
03.12.2016 um 02:14 Uhr
Steht im Sachverhalt etwas davon dass der Hund irgendwas verloren hat? Ich finde diese Aussage dort nicht...
03.12.2016 um 10:33 Uhr
Ich sehe darin tatsächlich eine Frage der Ordnung im Betrieb. Eure Mitbestimmung in dieser Frage ist ja höher angesiedelt als irgendein Gewohnheitsrecht.
Also macht die geltend und tretet mit dem AG in Verhandlungen über diese Frage. Ich kenne viele Betriebe, die die positive Wirkung von Haustieren kennen. Kommt natürlich immer auf das Haustier und die Art der Arbeit an. Aber lässt sich ja alles diskutieren und sicherlich auch eine Einigung finden.
Und bis zur Einigung bleibt erst einmal alles so, wie es ist.
03.12.2016 um 11:14 Uhr
LAG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2014 - 9 Sa 1207/13
Hat jetzt direkt nichts mit dem Fall zu schaffen aber interessant.
03.12.2016 um 14:24 Uhr
Na da gab es wohl keinen BR. Immerhin bestätigt ja das Gericht in diesem Fall, dass es sich um eine Ordnungsfrage handelt und daher das Weisungsrecht des AG laut §106GewO durch eine BV (stark) eingeschränkt werden kann.
Also dann mal ran an den Verhandlungstisch.
03.12.2016 um 23:17 Uhr
als AG würde ich mit so einem Thema in die Einigungsstelle gehen. Das Ergebnis wäre ja kla r und der BR bekommt eine Klatsche!
Wie kann man nur für ein solches Thema als BR kämpfen....
03.12.2016 um 23:31 Uhr
Meine Empfehlung: ArbG Düsseldorf, 04.09.2013, 8 Ca 7883/12
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