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Gewohnheitsrecht

L
Ladykiller
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, gibt es ein Gewohnheitsrecht im Gesamtbetriebsrat. Folgender fall. Eine Dame ist zu jeder Sitzung des gbr anwesend und führt diese und nicht die Vorsitzenden. Jetzt ist heute die Bombe geplatzt und die Dame ist gegangen nach dem ich gesagt habe sie dürfe nicht generell dabei sein. Nun argumentiert man mit Gewohnheitsrecht , kann mir aber keine Unterlagen oder Fakten zeigen. Stimmt das so oder

Vielen vielen dank im voraus.

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Community-Antworten (13)

C
Charlys

24.09.2013 um 20:33 Uhr

Es gibt kein Gewohnheitsrecht und auch kein Rechtsanspruch einmal gegen das Gesetz verstoßen also darf man weiter verstoßen. Wer die Sitzung leitet ist im BetrVG geregelt auch ist dort geregelt wer sie leitet wenn GBRV und Stellvertreter verhindert sind, das kann dann in einer GO geregelt werden. Man kann dem GBRV auch erklären, man könnte ja feststellen kassrn, dass stets Ladungsfehler und Verstöße gegen die Nichtöffentlichkeit begangen wurden. Die Folgen daraus wären dann offen. Das ArbG könnte dann auch schwere Amtspflichtverletzung mit den dann möglichen Folgen feststellen.

L
Ladykiller

24.09.2013 um 20:40 Uhr

Genau so habe ich argumentiert. Dann hat man einen Beschluss gefasst das die Dame wieder kommen darf. Ich sagte wir können keinen Beschluss fassen da nicht alle Gbr betreten seien und habe dagegen gestimmt. Nun kommt die Dame morgen wieder und, welche nun vom Chef bereitgestellt wird als Sachverständiger. Ich sagte nur zu einzelnen Themen. Die Antwort war, nein generell. Wie verhalte ich mich nun. Ich kann das dich so nicht hinnehmen. Das ist doch keine Arbeit im Sinne des BetrVG.

S
Snooker

24.09.2013 um 20:50 Uhr

Sag morgen vor Sitzungsbeginn, sollte die Sitzung in der Konstellation statt finden Du Dich an einem Rechtsanwalt wenden wirst. Weitere Abstimmungen hier während der Sitzung müsstest Du aber dann verweigern, da du Dich sonst mit schuldig machst, sollte die Sache rechtlich verfolgt werden.

H
Hoppel

25.09.2013 um 08:51 Uhr

@ Snooker

Jau ... was ist denn die Höchststrafe?

@ Ladykiller

Ich hab so langsam das Gefühl, dass Du den GBR zu Deinem persönlichen Feindbild Nr.1 erklärt hast.

Seit Monaten kommen von Dir fast ausschließlich nur Beiträge, was in diesem GBR alles falsch läuft. Damit liegst Du ja auch richtig!

Aber was würdest Du davon halten, Dich als BR-Neuling erstmal um die Belange in Eurem Betrieb zu kümmern, wie es Dir auch schon von Seiten der Gewerkschaft angeraten wurde?

Langsam aber sicher solltest Du jedoch verstanden haben, dass Du allein rein gar nichts ausrichtest. Entweder bemühst Du einen RA oder Du lässt es sein.

Wie stehen überhaupt die anderen zwei BRM Eures BR-Gremiums zu diesem Thema?

L
Ladykiller

25.09.2013 um 09:16 Uhr

In unserem örtlichen betriebsrat läuft es den Umständen entsprechend gut. Seminare sind beschlossen, wir üben das Mitbestimmungsrecht in den verschiedensten Paragraphen aus, es gibt keinerlei Probleme vor Ort wo sich der gbr nicht einmischt und so durch die Unwissenheit der anderen BR profiliert. Die Umstände werden zum Teil durch den "falschen" gbr hergestellt. Das Gremium bei mir sieht das genau so wie ich. Ich kann doch da wo Unrecht so geduldet und gegen Gesetze verstoßen wird nicht einfach weggucken. Wir sind doch von den Arbeitnehmern gewählt worden und sollten deren Interessen und rechte betreten. Und ja wir haben bereits einen Beschluss gefasst in welchem hervorgeht ein ra zu beauftragen. Ich mache dieses amt weil ich einen sinn für gerechtigkeit habe. Wie handhabt ihr das in euren Bereichen.

C
Charlys

25.09.2013 um 11:03 Uhr

Dann nehmt vorher schon einmal wegen der Vorgänge im GBR kontakt mit einem RA auf und besprecht alles mit ihm. Auch, dass ihr ggf zu Beginn der GBR Sitzung gleich mit ihm Kontakt aufnehmt und er dann SOFORT per E-Verfügung dieses unterbindet. Dann kann und sollte man auch gleich zu Beginn der Sitzung falls es falsch losgehen soll darauf hinweisen, dass dercRA bereitsteht und man ihn nun sofort anruft und zum handeln veranlasst.

C
Charlys

25.09.2013 um 11:06 Uhr

Zusatz, es gibt leider solche GBR welche ggf auch gerne gut mit dem AG wollen und dann so handeln, also sich auch gerne als Chef-BR aufführen und dafür dann auvh vom AG noch Zugeständnisse bekommen, weil der AG dieses handeln gerne sieht.

G
gironimo

25.09.2013 um 11:55 Uhr

Wenn bei Euch im örtlichen BR Einigkeit besteht, denke ich auch, dass es an der Zeit ist einen Fachanwalt zur Wahrung Eurer Rechte als örtlicher BR hinzuzuziehen. Mit dem solltet Ihr alle weiteren Schritte beraten - und durchführen.

L
Ladykiller

25.09.2013 um 12:23 Uhr

Na endlich habe ich die Antworten die ich mir durch dann die doch fehlende Erfahrung die Bestätigung verschaffen, welche wir im BR uns erhofft haben. Wollte ja nicht direkt losbrechen, sondern mir das Schauspiel über einen gewissen Zeitraum ansehen und dann reagieren egal in welche Richtung.

Vielen dank schon jetzt für die Hilfe und seid euch sicher, es folgen noch mehr fragen.

H
Hartmut

25.09.2013 um 17:29 Uhr

Ladykiller, ein genereller Tipp: Es gibt keine "Gewohnheit" im Unrecht! Weder im Betriebsverfassungs-, noch im Zivil-, noch im Strafrecht.

L
Ladykiller

25.09.2013 um 19:09 Uhr

Na schade. Ich dachte ich kann jetzt ein paar Jahre Banken überfallen und Berufe mich dann auf gewohnheitsrecht.

S
Snooker

25.09.2013 um 19:31 Uhr

@Hoppel Die Höchststrafe wäre die moralische Verwerflichkeit wenn man gegen so etwas wettert ,sich aber sagt ich mache mit weil ich ja z. Zt. noch keinen anderen Ausweg weiß. Ich hatte aber wohl vergessen das so etwas nicht in Deiner doch so perfekten von § und Urteilen gepickte Welt rein passt.

@Ladykiller Seht zu das ihr da aufräumt, sonst werdet ihr nie Frieden finden. Vor allen sollte der GBR in dieser Form bei euch auch noch rumwurschteln wollen, schaut immer ob er überhaupt eine originäre Zuständigkeit hat, oder ob er nicht doch in der ein oder anderen Sache den Beschluss des örtl. BR´S braucht um tätig werden zu können.

L
Ladykiller

25.09.2013 um 19:44 Uhr

Ja ich geb mein bestes. Und glaubt mir bevor es nicht angemessen läuft geb ich keine Ruhe.

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