Hallo, gibt es ein Gewohnheitsrecht im Gesamtbetriebsrat. Folgender fall. Eine Dame ist zu jeder Sitzung des gbr anwesend und führt diese und nicht die Vorsitzenden. Jetzt ist heute die Bombe geplatzt und die Dame ist gegangen nach dem ich gesagt habe sie dürfe nicht generell dabei sein. Nun argumentiert man mit Gewohnheitsrecht , kann mir aber keine Unterlagen oder Fakten zeigen. Stimmt das so oder

Vielen vielen dank im voraus.