2 Kollegen die seit 12 Jahren alle 2 Wochen von 13.00 bis 21.30 h arbeiten pochen auf ihr Gewohnheitsrecht. Jeder von ihnen ist mit eigenem Geschäft selbständig. Da es die Arbeit, wofür sie mal eingestellt wurden, nicht mehr gibt, möchte der AG sie anders einsetzen. Das möchten die Beiden nicht. Der AG möchte sie versetzen in eine andere Abteilung. Der Arbeitsvertrag beinhalten kaufm. Tätigkeiten die auch in der gewerbl. Halle anfallen.
Wie sieht es mit dem Gewohnheitsrecht aus?
Darf die Versetzung erfolgen?