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Dienstplangestaltung / Gastronomie - Gewohnheitsrecht?

B
Btina
Jan 2018 bearbeitet

Sehr geehrte Damen und Herren,

greift das "Gewohnheitsrecht" wenn einige Mitarbeiter eines Restaurants in den letzten Jahren immer an Weihnachten und Silvester Urlaub hatten, anderen Mitarbeitern dadurch aber nie die Gelegenheit gegeben werden kann?

Auch im Schichtdienst beruft man sich auf das Gewohnheitsrecht, und wenn man einen Mitarbeiter in die Spätschicht einteilt, bekommt man am nächsten Tag einen Krankenschein mit "Mobbing am Arbeitsplatz". Was geht?

In unserem Restaurant gibt es Mitarbeiter für den Frühdienst und für den Spätdienst - man hat ja schließlich Restaurantfachmann/-frau oder Hotelfachmann/-frau gelernt oder wurde umgeschult etc. Die Mitarbeiter vom Spätdienst sind so flexibel, dass sie jeden im Frühdienst ersetzen könnten, z.B. bei Urlaub oder Krankheitsfällen, die Mitarbeiter im Frühdienst hingegen können den Spätdienst "angeblich" nicht ausführen, es ist etwas länger her und berufen sich auf das Gewohnheitsrecht.

ich kann verstehen, dass einige Mitabeiter sich ärgern dass sie nie Urlaub an X-mas & Silvester oder Ostern bekommen werden, weil immer dieselben im Urlaub sind.

Mir macht das nichts aus, ich hatte die letzten Jahre an Heilig Abend Spätdienst - und by the way, die Feiertage sind neben dem Business-Messe Geschäft die umsatzstärksten Tage im Jahr. Gastronomie ist eine Dienstleistung die Flexibilität voraus setzt, bin ich der Meinung.

Es ist ja nicht so, dass die anderen Mitabeiter alle -5- Feiertage arbeiten müssten (24.12.,25.12.,26.12.,31.12.,01.01) nee, da sprech ich schon mit den Mitarbeitern um wenigstens 2 Tage Ausgang an diesen Tagen zu gewähren... aber Urlaub vom 22.12. bis 04.01. ?

Die anderen Mitarbeiter bauen dadurch Überstunden auf in Form von Guttagen, weil sie in diesen beiden Wochen je nur 2 Tage Ausgang haben, also 3 Guttage pro Mitarbeiter.

Also, ich find das in einem "Team" so nicht in Ordnung.

Wie dem auch sei, es wäre schön, wenn ich eine Meinung von Ihnen gekommen könnte.

Mit freudlichen Grüßen Btina

4.76701

Community-Antworten (1)

P
pirat

11.11.2008 um 06:34 Uhr

@ Btina, " da sprech ich schon mit den Mitarbeitern um wenigstens 2 Tage Ausgang an diesen Tagen zu gewähren... ", sorry, diese Aussage mutete mir doch etwas befremdlich an, bist du sich er auf der *richtigen * Seite zu sein?... aber ich will mal nicht so sein, ( ich verrate ja nichts Neues, lässt sich auch ergooglen) eine Gewohnheitsrecht für Urlaubstage gibt es nicht. Urlaub ist jedes Jahr zu beantragen und vom AG zu gewähren. Regularien hierzu findest du im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)...oder TV.

http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm

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