Erstellt am 24.11.2016 um 09:29 Uhr von moreno
Na ansetzen kann er ihn wann er will aber ob die Teilnehmer kommen müssen und ob der AG dafür den BR fragen muss können wir ja nicht wissen dazu gibt es zu viele Faktoren (AV, BV, Tarif).
Erstellt am 24.11.2016 um 10:17 Uhr von McGyver
Chemie, keine generelle Samstagsarbeit
Erstellt am 24.11.2016 um 11:30 Uhr von nicoline
*Unsere ASA hat einen Seminartermin auf einen Samstag gelegt.*
ASA bedeutet für mich: ArbeitsSicherheitsAusschuss und der hat ein Seminar veranlasst oder wie soll man das verstehen?
*Darf er das einfach *
Das kann hier keiner sagen aber man kann folgendes versuchen zu klären:
Wäre die Teilnahme an dem Seminar Pflicht für alle?
Wenn ja und wenn es keine generelle Samstagsarbeit gibt, muss der AG den BR zu anfallender Mehrarbeit anhören, bzw. diese beantragen.
Nach dem Motto, wer redet, dem kann geholfen werden: Kontakt zum AG herstellen (der ist euer Ansprechpartner) und nachfragen, was es damit auf sich hat und ggf. die Mitbestimmungsrechte einfordern.
Erstellt am 24.11.2016 um 12:06 Uhr von McGyver
Sorry.. meinte Sicherheitsfachkraft und nur für bestimmte Leute... es geht um Gefahrenstoffe
Erstellt am 24.11.2016 um 13:10 Uhr von gironimo
Wenn der AG dieses Seminar angeordnet hat und die Betroffenen auch teilnehmen müssen, handelt es sich um Arbeitszeit und § 87 Abs 1 Nr 2+3 BetrVG sind zu beachten.