Erstellt am 16.10.2010 um 18:45 Uhr von pfeilenbogen
>> Aber hier nun die eigentliche Frage: Darf der AG die Schichtmitarbeiter am Samstag unbezahlt in ein Pflichtseminar Schicken?
Ja, es könnte aber sein, dass es Mehrarbeit ist. Kommt darauf an ob der AN an diesem Samtags hätte arbeiten müssen.
>> Seminarkosten, Übernachtung und Verpflegung werden übernommen.
Muss der AG auch!
>> Wenn Nein, was können wir dagegen tun?
Klagen!
Und mit welchen Argumenten gehen wir zum AG?
Nur mit diesen und wenn es Merharbeit ist, dass der BR ggf. die MB ablehnt und der AN klagen wird. Ggf. die Gewerkschaft um Unterstützung bitten
Erstellt am 16.10.2010 um 20:26 Uhr von cityboy
Das Problem ist aber immer noch: Die MA hätten am Samstag gearbeitet und Geld verdient, wenn Sie auf Seminar gehen, bekommen sie den Tag nicht bezahlt, sie gehen mit den Stunden um -8 runter. Sie haben somit eigentlich einen Nachteil.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der AG hier rechtmäßig handelt und einen nachteil für die MA in Kauf nimmt. Wenn hier normale MA, die von Mo-Fr arbeiten, am Seminar am Samstag teilnehmen, haben die ja keinen nachteil, der Sa währe ja sowieso frei. Und die Stunden bleiben unverändert.
Bitte um Antwort.
Danke
mfg cityboy
Erstellt am 17.10.2010 um 12:03 Uhr von pfeilenbogen
cityboy
ich habe meine Antwort ggf. ungeschickt geschrieben.
Ja, er darf sie auf Seminar entsenden, der AN muss dann auch hingehen sonst riskiert er wegen Arbeitsverweigerung Maßnahmen.
Doch der AG muss sie bezahlen. Es könnte auch für AN die Samstags nicht arbeiten müssten Mehrarbeit sein.
Der AG muss alle Arbeitszeiten vergüten. Hierunter fallen auch Schulungstage.
Aber es ist Induvidualrecht, also muss ggf. jeder AN klagen. Der BR hätte eine Handlungsoption, wenn er wegen Mehrarbeit in der MB wäre.
Weiter solltet ihr euch mit dem § 98 Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen
(1) Der Betriebsrat hat bei der Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung mitzubestimmen.
befassen.
Erstellt am 17.10.2010 um 12:32 Uhr von Lotte
cityboy,
wenn der Samstag nicht als Arbeitstag gerechnet wird, kann das Seminar ja eigentlich an diesem Tag nicht verpflichtend sein, oder ist dazu explizit etwas im AV geregelt? Ihr arbeitet ja schließlich nicht ehrenamtlich ;-)
Der BR kann über § 87 (1) Nr. 2 versuchen, seine MB einzufordern. Der AG wird vielleicht behaupten, dass der BR keine MB hat, da es sich ja gar nicht um vergütungsrelevante Tätigkeit und somit Arbeitszeit im Sinne des BetrVG handelt. Dann würde ein Gericht das erstmal klären, wenn Ihr rechtliche Schritte gehen würdet.
Bei der Vergütung ist er natürlich außen vor und auch eine Beschwerde ist kaum nachzuverfolgen, da es sich ja um einen individualrechtlich einklagbaren Vorgang handelt.
Erstellt am 22.10.2010 um 01:29 Uhr von cityboy
Hallo und Danke für die Antworten.
Unser BR-Vorsitzende war bei der GF , aber ohne Erfolg.
Mittlerweile werden nicht nur Schichtarbeiter, sondern auch MA die eigentlich nur von Mo-Fr arbeiten auf das Seminar gesendet - und auch sie müssen am Samstag bleiben, da es sonst "konsequenzen" haben kann. von denen ist natürlich auch keiner begeistert, dass er nun seine Freizeit für den Betrieb opfern muß. Unsere GF ist wirklich eine harte Nuss.
Jetzt sind wir etwas ratlos bzw. hilflos.
Was können wir noch machen? Oder was machen wir falsch?
Muß hier wirklich jeder MA einzeln vors Arbeitsgericht gehen? Dann macht es warscheinlich keiner? Mit welchem Gesetzt und § können wir nochmal an die GF rantreten? Der GF sind unsere Argumente momentan egal.
Bitte nochmals um Antworten.
Danke
mfg cityboy
Erstellt am 22.10.2010 um 09:07 Uhr von Lotte
cityboy,
würde als BR den von mir beschriebenen Weg gehen:
"Der BR kann über § 87 (1) Nr. 2 versuchen, seine MB einzufordern. Der AG wird vielleicht behaupten, dass der BR keine MB hat, da es sich ja gar nicht um vergütungsrelevante Tätigkeit und somit Arbeitszeit im Sinne des BetrVG handelt. Dann würde ein Gericht das erstmal klären, wenn Ihr rechtliche Schritte gehen würdet."
Also: Mitbestimmungsrechte bei Verteilung der Arbeitszeit auf einen Samstag geltend machen. AG lehnt wahrscheinlich MB ab mit Begründung: is ja Freizeit.
Ihr beauftragt RA zur Einleitung rechtlicher Schritte und zur Erwirkung einstweiliger Verfügung.
Gericht würde dann erstmal Eure MB klären. Wenn Gericht feststellt: Ist Freizeit! Dann brauchen die Kollegen auch nicht teilnehmen.
Aber genaueres würde ich mit einem guten Fachanwalt besprechen. Der kann die Situation bei Euch vor Ort besser beurteilen.
Erstellt am 22.10.2010 um 09:24 Uhr von Lotte
cityboy,
interessant ist auch das BAG Urteil vom 18.04.1989 - 1 ABR 3/88. Dort geht es zwar um eine BV, aber es wird deutlich, dass der BR durchaus auch bei Festlegung von Schulungszeiten MB hat. Nach Ansicht der Richter sogar bei einer, die nicht verpflichtend ist.