Erstellt am 23.11.2016 um 14:50 Uhr von Aidan
Normalerweise wird Sonderurlaub in Manteltarifverträgen geregelt.
Den wörtlichen "Sonderurlaub" gibt es im Gesetz nicht. Es gibt jedoch an vielen Stellen Ansprüche auf bezahlte Freistellung. Um da jetzt keinen Roman zu verfassen, wäre es einfacher, wenn du uns verrätst, um was es bei dir konkret geht.
Erstellt am 23.11.2016 um 15:04 Uhr von Serdal
Sry falsch formuliert ich fragmal so .. wie lange ist Soderurlaub gültig , kann ich die ansammeln über mehrere Jahre ? Ich komm mit BGB §616 nicht so ganz klar .
Erstellt am 23.11.2016 um 15:15 Uhr von celestro
Die vorübergehende Verhinderung (§ 616 BGB), welche oft als Sonderurlaub bezeichnet wird, läßt sich überhaupt nicht ansammeln. Denn diese Verhinderungen finden ja zeitlich nicht Jahre später statt.
http://arbeits-abc.de/sonderurlaub-anspruch-und-regelungen/
Wenn der Vater stirbt, kann man sich nicht 6 Monate später darauf berufen, das man die 2 Arbeitstage "Sonderurlaub" dafür noch nicht genommen hat.
Erstellt am 23.11.2016 um 15:35 Uhr von gironimo
So ist es. Die vorübergehende Verhinderung des § 616 BGB ist kein Urlaub. Die Verhinderung entsteht durch einen Anlass und ist dann zu diesem Anlass da.
Auch wenn dieser Punkt tariflich geregelt ist, ist nicht von Urlaub sondern von Freistellung von der Arbeit die Rede.
Erstellt am 23.11.2016 um 18:34 Uhr von Serdal
Danke , das heisst alles andere ist frei zugunsten der MA mit einem BV vereinbar sprich z.b. arbeit an feiertagen ja aber dazu + 1 tag sonderurlaub ?.
Erstellt am 23.11.2016 um 18:59 Uhr von Catweazle
Urlaub ist wegen 77 Abs. 3 BetrVG nicht für den BR verhandelbar.
Erstellt am 23.11.2016 um 20:11 Uhr von celestro
@ Catweazle
"Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt."
und das können wir aufgrund der Informationen nicht beurteilen.
Ansonsten muß man aber sagen ... wer an Feiertagen arbeitet, erhält normalerweise entsprechende Zuschläge. Kann mir kaum vorstellen, das ein AG da die Arbeit bezahlt und dazu noch nen Tag Sonderurlaub gibt. Und ich frage mich natürlich, wo sollte eine solche Regelung eingeführt werden ? Denn an Feiertagen die Leute zum Arbeiten ranholen darf man ja nicht einfach so. Da müßte der BR also zunächst einmal prüfen, ob die MA an Feiertagen überhaupt arbeiten dürfen. Und wenn nicht, hat sich eine Regelung zur Kompensation dieser Arbeit natürlich direkt erledigt.