Erstellt am 21.11.2016 um 21:36 Uhr von nicoline
Guten Abend,
*Aber der Pflegedienst lehnt aus arbeitsrechtlichen Gründen ab, dass die gewünschte Person jede Nachtschichte macht. Obwohl er zugestimmt hat, dass er diese Nachtdienste übernehmen könnte ohne das es seiner Gesundheit schaden würde. *
So gerne Ihnen hier bestimmt jeder helfen möchte, muss man (für Sie: leider) sagen, dass der Pflegedienst korrekt handelt. Das Arbeitszeitgesetz erlaubt nur eine maximale Höchstarbeitszeit von 48 Std. in der Woche. Das kann man aller Wahrscheinlichkeit nach nicht einhalten, wenn man jede Nacht arbeitet. Und ehrlich gesagt finde ich, dass man Arbeitnehmer vor sich selber schützen muss, die der Meinung sind, dass sie ununterbrochen jeden Tag arbeiten können! Hinzu kommt, dass mindestens 15 Sonntage im Jahr arbeitsfrei sein müssen.
Erstellt am 22.11.2016 um 07:46 Uhr von EightBall
nicoline hat recht. Kann da sonst keiner einspringen?
Alles gut für Sie, ja.
Erstellt am 22.11.2016 um 07:48 Uhr von singasong
Guten Morgen,
wenn aber das ArbZG eingehalten wird, also nur 40 Stunden pro Woche gearbeitet und er genügend freie Tage in der Woche hat, dann spricht nichts dagegen"nur" Nachtschicht zu arbeiten.
Grüße und gute Besserung
Erstellt am 22.11.2016 um 08:12 Uhr von nicoline
*dass die gewünschte Person jede Nachtschichte macht.*
Das war die Ausgangslage: JEDE NACHTSCHICHT ...
Von mir auch alles Gute
Erstellt am 22.11.2016 um 08:30 Uhr von Nordling
Guten Morgen zusammen,
gäbe nicht §7 Abs.1 Nr4a ArbZG die Möglichkeit in diesem Fall die max. Arbeitszeit zu umgehen? Eine Betreuung in der Nacht ist doch nicht in der vollen Zeit gegeben. Während die Klientin schläft könnte man diese Zeit doch evtl. als Bereitschaftszeit deklarieren, oder liege ich daneben mit meiner Meinung? Und wo dieser Bereitschaftsdienst geleistet wird, könnte doch mit dem AG ausgehandelt werden. Es müsste nur eine BV ausgehandelt werden die solche Fälle regelt. Wenn der AG mitspielt funktioniert das vielleicht.
Wünsche auch eine gute Besserung
Erstellt am 22.11.2016 um 08:31 Uhr von Kölner
Es klingt vielleicht anmaßend, aber:
Die Haltung der TE sollte diese auch einmal überprüfen. Ggf. mit der Hilfe weiterer (psychologischer) Profis.
Erstellt am 22.11.2016 um 11:11 Uhr von nicoline
*gäbe nicht §7 Abs.1 Nr4a ArbZG die Möglichkeit in diesem Fall die max. Arbeitszeit zu umgehen?*
NEIN!
Weil dieses:
*Es müsste nur eine BV ausgehandelt werden die solche Fälle regelt.*
eben nicht stimmt.
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 7 Abweichende Regelungen
(1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden
Das, was du meinst, muss entweder in einem Tarifvertrag selbst niedergeschrieben sein, oder, es muss eine sogenannte Öffnungsklausel im TV geben, die besagt, dass eine BV zu dem Thema abgeschlossen werden darf! Das lässt sich nicht einfach nur durch eine BV regeln.
Wenn überhaupt, kommt Absatz 5 in Frage. Das wird aber auch nichts daran ändern, dass NICHT JEDE NACHT DERSELBE MENSCH DIESEN DIENST MACHEN KANN! URLAUB!!!!!!
Erstellt am 22.11.2016 um 12:24 Uhr von Kölner
...und es ist auch ein wenig "übergriffig", wenn man diesen Exclusivanspruch versucht zu manifestieren. Von beiden Seiten aus gesehen!
Erstellt am 23.11.2016 um 19:20 Uhr von DummerHund
PfegefallMS
Ich verstehe die Diskusion als solches nicht.
Warum kann nicht ein Mensch nur Nachtschichten machen?
Dies hat doch offensichtlich fie Fragestellerin auch gemacht.
Dort ging es und jetzt soll es nicht gehen?
Anders wäre es wenn die andere Person seine und die Schicht des TE machen sollte. Dies glaube ich aber nicht aus dem Text zu lesen. Ich glaube auch hier nicht das die Fragestellerin ohne Wochenende und Urlaub das Jahr durch gearbeitet hat. Und was die gesundheitschädlichen Aspekte betrifft, dürfte demnächst kein LKW fahrer mehr, der nur nachts Lebensmittel im Kühler befördert arbeiten. Manche Antwortgeber sollten ihre Sinnichkeit der Antwort mal überdenken.
Erstellt am 23.11.2016 um 20:14 Uhr von nicoline
*Ich verstehe die Diskusion als solches nicht*
Wie schade.
*Warum kann nicht ein Mensch nur Nachtschichten machen?*
Hat hier niemand bestritten, dass das geht!
*Dies hat doch offensichtlich fie Fragestellerin auch gemacht*
Die Fragestellerin ist MS krank und hat mit keinem Wort erwähnt, dass sie Nachtdienst gemacht hat.
*Dort ging es und jetzt soll es nicht gehen?*
Es scheint, du hast wirklich nichts verstanden.
"Aber der Pflegedienst lehnt aus arbeitsrechtlichen Gründen ab, dass die gewünschte Person
**************** jede Nachtschichte macht.*****************"
Jede Nachtschichte bedeutet für mich an 365 Tagen im Jahr. Das geht schon wegen Urlaubs und 15 freier Sonntage im Jahr nicht, von Krankheit mal ganz abgesehen. Du solltest aufhören hier den Eindruck zu vermitteln, dass der Wunsch des Fragestellers erfüllt werden könnte.
*Manche Antwortgeber sollten ihre Sinnichkeit der Antwort mal überdenken.*
Das trifft ganz besonders auf dich zu!
Erstellt am 23.11.2016 um 20:54 Uhr von Moreno
So leid es mir für den Fragesteller tut aber ich kann den Pflegedienst verstehen und wie schon Nicoline richtig schreibt jede Nacht geht halt nicht! Vielleicht kann man sich darauf einigen, dass der bevorzugte Pfleger so oft wie möglich kommt.