Befristung auf Befristung eines Arbeitsvertrages
Hallo Kollegen
Eine Mitarbeiterin war in unserem Betrieb mit einem befristeten ARBEITSVERTRAG von 2004 bis 2006 beschäftigt. Kurz vor Ablauf der Befristung musste Sie aus familiären Gründen kündigen. Mutter wurde Pflegefall.
Ein 1/2 Jahr später fing sie wieder bei uns an. Wieder erhielt sie einen befristeten Vertrag auf zwei Jahre. Dieser Vertrag läuft zum 31.10.2009 aus. Von der Firma erhielt sie die Mitteilung, dass der Vertrag nicht verlängert wird. Der Arbeitsverhältniss wurde von Seiten der Firma gekündigt.
Meine Frage:
Ich habe mal gehört, dass Befristung auf Befristung (ohne Sachgrund) nicht geht.
Gilt dieser Grundsatz auch dann wenn die Mitarbeiterin selbst gekündigt hat?? Ist die Nichtverlängerung des zweiten Arbeitsvertrages überhaupt rechtens, oder besteht nach wie vor ein Arbeitsverhältnis????
Vielen Dank
Grete
Community-Antworten (4)
06.10.2009 um 13:28 Uhr
@ Grete, im § 14 TzBfG Abs. 2 steht nur, dass eine Befristung ohne Sachgrund nicht zulässig ist, wenn mit dem AG vorher ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Wie das Arbeitsverhältnis gelöst werden muss, ist nicht beschrieben. Ist die Befristung unwirksam, kann der AG frühestens zum vereinbarten Ende ordentlich kündigen(§ 16 TzBfG).
06.10.2009 um 14:52 Uhr
Vielen Dank
Damit ist eigentlich alles gesagt und der MA hat urplötzlich ganz gute Karten :-)
06.10.2009 um 14:54 Uhr
@ Grete Schau mal im Teilzeit- und Befristungsgesetz unter § 14 Abs. 2 nach. Da steht: Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Eure Mitarbeiterin ist nicht mehr zu befristen gewesen und kann sich einklagen.
06.10.2009 um 14:57 Uhr
das würde ich so ungeprüft noch nicht so sagen! Vielleicht gab es ja einen Sachgrund und wir sprechen über eine Befristung nach § 14 Abs. 1 TzBfG. Eine Sachgrundbefristung könnte nämlich durchaus so wie hier vereinbart werden und der Arbeitgeber muss den Sachgrund bei begründung des AV nicht angeben
Verwandte Themen
Bitte unbedingt um Hilfe zum Teilzeit und Befristungsgesetz - Verlängerung oder Neuabschluss?
Soweit die sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 S.2 TzBfG möglich ist, kann auf der Grundlage des § 14 Abs.2 S. 1 TzBfG eine Befristung bis zur Dauer von zwei Jahren vereinbart werden. Die Mögli
Frage zu § 14 Absatz 2a TzBfG
Hallo! Ich hätte da mal eine Frage zu: "(2a) In den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen
Nur mal so zur INFO
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 28.09.2021 - 36 Ca 15296/20 - Unwirksame Befristung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund elektronischer Signatur Arbeitsvertrag gilt unbefristet Nach einer Entscheidu
Nur mal so zur INFO
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.03.2022 - 23 Sa 1133/21 - Scan der Unterschrift reicht nicht zur wirksamen Befristung eines Arbeitsvertrages aus Landesarbeitsgericht Berlin-Bra
Befristung unzulässig?
Hallo zusammen, In § 14 TzBfG Abs. 8 steht unter Satz 1. Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist für die Dauer von zwei Jahren zulässi; I