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Krankmeldung mit Voranmeldung - Kündigungsgrund?

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wertigo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo und guten Tag an Forum

Ich habe hier einen schwierigen Fall: Die Frau eines Mitarbeiters war in der Lohnbuchhaltung und hatte folgendes Anliegen: Das Büro sollte bitte bei der Krankenkasse klären, ob ihr Mann (Unser Mitarbeiter) von der Arbeit freigestellt werden könnte, mit Lohnzahlung der Krankenkasse, damit er seine erkrankte Mutter (Kein Pflegefall) betreuen könnte. Die Frau erschien am nächsten Tag wieder. Das Büro teilte Ihr mit, dass die Krankenkasse keine Zahlungen leisten werde. Daraufhin sagte die Frau "Dann muss mein Mann halt krank machen". Am nächsten Tag war die Krankmeldung rückwirkend und für 14 Tage im Haus. Das Lohnbüro erstellte eine Aktennotiz und schickte sie zur Geschäftsleitung. Der Chef rief mich ins Büro und erläuterte mir den eben geschilderten Sachverhalt. In meinem Beisein rief er den Kollegen an. Dieser gab zu, dass er beim Arzt war und der ihn wegen seiner erkrankten Mutter krank geschrieben hat. Der Chef sieht dies als Kündigungsgrund an, möchte mit dem Mitarbeiter aber nochmal ein Gespräch führen und will mich dabei haben. Jetzt endlich meine Frage: Wie kann oder besser soll ich mich verhalten? Wenn es wirklich ein Kündigungsgrund ist?!, dann könnte ich doch dem Mitarbeiter vorschlagen unbezahlten Urlaub zu nehmen. Jetzt seid Ihr dran - bitte Rückmeldungen.

Vielen Dank

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Community-Antworten (3)

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rolfo2

10.09.2008 um 17:34 Uhr

Wie du das schilderst ist dein Chef wohl gesprächsbereit, wird also vermutlich nicht auf eine Kündigung bestehen. Geht dann eher mit einer Abmahnung ab. Sollte auch so gehandelt werden, da dies ja wenn auch unrechtmäßig, aus einer Notlage geschah. Evtl. könnt ihr euch ja einigen mit Urlaubsabgeltung etc.

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laffo2

10.09.2008 um 23:53 Uhr

Was hat der Kollege Unrechtes getan? Er persönlich hat das Vorhaben einer AU nicht verkündet,oder? Wie lange habt ihr Zeit eine Krankschreibung abzugeben? Der Gesetzgeber gestattet 3 Arbeitstage als längste Frist. In TV,BV o. Regelungsabsprache kann weniger vereinbart werden oder auch vom AG angewiesen werden.Die rechtlichen Möglichkeiten hat er dazu.Hat der Kollege dagegen verstossen? Eine AU,aufgrund der Erkrankung & daraus resultierende Betreuung eines im Haushalt lebenden Familienangehörigen ist möglich.Falls der AG dies bezweifelt,hat er andere Möglichkeiten dagegen vorzugehen.Siehe Med.Dienst der Krankenkassen.Nur wenn den Kollegen die Krankheit seiner Mutter psychisch schwer belastet & er jetzt noch Wind von seiner Kündigung bekommt, die ihn noch schwerer belastet,dann ist seine AU noch wasserdichter. Den Kündigungsgrund möchte ich gerne wissen...& ne Abmahnung für was? Ein klärendes Gespräch & eine Sensibelisierung des Kollegen kann man immer machen.Unbezahlte Freistellung geht auch, nur ob der Kollege das auch finanziell kann?

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paula

11.09.2008 um 11:28 Uhr

@laffo2 wenn mir als AG das ein BRM während des MA-Gesprächs entgegenhalten würde würde ich den MA schon kündigen nur um diese Frage alle mal beim ArbG durchgehen zu können. Ich denke das wäre für das BRM schon sehr erhellend. Ganz so einfach ist es nämlich nicht.

Würde lieber in Richtung rolfo2 argumentieren und an das Verständnis des AG appelieren

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