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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Cosimo -sabrina

C
Cosimosabrina
Nov 2016 bearbeitet

Hallo , habe eine persönliche frage! Wir sind ein Lebensmittelbetrieb gehen ab den 1.05.2013 an die Rxxx Gruppe Köln ist auch soweit alles gut.Nur meine frage ist da einen Pflegefall von 100%zuhause habe, und auch ihn selberversoge! Bin eine 25Std.Kraft habe heute gehört das man mich demnächst auch bis 22Uhr einsetzten kann bin bis jetzt verschont geblieben da ich um 22.00Uhr den bus nicht bekomme habe dann die möglichkeit erst um23.00Uhr zufahren bin dann erst um 23.50Uhr zuhause, hat der Arbeitgeber keine fürsogepflicht ??? und meine frage ist auch bin ich muss ich bis 22.00Uhr arbeiten da ich eigentlich unter dem Schwerbhinderten- Gesetz falle oder liege ich da falsch ??? Würde mich auch gerne mit ihnen Telefhonisch in verbindung setzen wenn sie mir mitteilen könnten wann ich sie erreichen kann. Würde mich über eine antwort freuen da wier wegen dieser verschmelzung keine richtigen ansprech partner haben Mit freundlichen Gruß C.K.

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Community-Antworten (1)

W
waf-admin

27.03.2013 um 10:38 Uhr

Hallo Cosimosabrina,

bitte beachten Sie, dass dies ein anonymes Forum ist.

Wenn Sie in Ihrer Angelegenheit persönlichen Rat benötigen, sollten Sie sich an den Betriebsrat Ihres Unternehmens wenden. Besteht dort keiner, wäre der Betriebsrat der Rxxx Gruppe Ansprechpartner, wenn der Wechsel vollzogen ist.

Natürlich können Sie sich auch Rat bei der zuständigen Gewerkschaft holen oder als behinderter Mensch das Integrationsamt ansprechen.

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