Liebe Wissende,
folgende Situation:
Eine Kollegin, die ca. ein Jahr krank war, wird nach ihrer Rückkehr eine Wiedereingliederung durchlaufen. Bevor diese beginnt, würde sie gern an ihre Reha gleich noch ihren Resturlaub aus dem vergangenen Jahr anhängen.
Der Arbeitgeber hat jetzt Bedenken, weil sie mit dem Urlaub ja auf der Stundenanzahl einsteigt, die sie vor der Erkrankung hatte. Damit verfiele seiner Ansicht nach der Anspruch auf Wiedereingliederung (hat vermutlich was damit zu tun, dass durch den Urlaub das Unternehmen zwischendrin wieder Gehalt zahlen müsste???). Hat er da Recht?
Danke für Eure Hilfe!