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Prämienzahlung: Kollektiv- oder Individualrecht?

B
BRV4U
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Mitstreiter !

Frage: Wenn in einer Abteilung (ca. 15 von 260 MA) des Betriebes seit über 5 Jahren Stückzahlprämien gezahlt werden und dem AG plötzlich einfällt, er könne ohne MBR des BR die Bemessungsgrenzen drastisch zu ungunsten der MA ändern, kommt da das Individualrecht oder das Kollektivrecht zum Tragen ? Soll heißen: Müssen wir als BR jetzt einen Fackelzug veranstalten oder sollten die MA ihren Rechtsschutz in Anspruch nehmen und den Anwalt ihres geringsten Mißtrauens zur wahrung ihrer Rechte beauftragen? Der Betrieb ist in keinem Verband und tariflich nirgends angehörig.....

Danke und Gruß !!!

5.91801

Community-Antworten (1)

P
pirat

02.04.2008 um 17:23 Uhr

@ BRV4U würd´ sagen "stellt euch schon mal auf".

......(ca. 15 von 260 MA)... 2MA sind schon ein Kollektiv. Mitbestimmung bei Lohngestaltung, Akkord und Prämien § 87 Abs. 1 Nr. 10, 11 BetrVG

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