Moin Moin,
ein Kollege der Selbstständig nebenberuflich tätig ist war für einen Staplerscheinlehrgang angemeldet. Dieser sollte am übernächsten Wochenende stattfinden.
Der Vorgesetzte hat die Anmeldung vergessen und nun ist der Lehrgang voll.

Meinem Kollegen wurde mitgeteilt, dass der Lehrgang ausfällt.
Er hat für dieses Wochenende aber keine Kunden im Nebengewerbe angenommen und somit nun zwei Tage an denen er nichts verdient die er sich frei gehalten hatte.

Kann er Schadenersatz geltend machen?