Betriebsversammlung - Verdienstausfall Leiharbeitnehmer?
Hallo Kollegen Wo kann ich verbindlich nachlesen bzw. nachprüfen, dass Leiharbeitnehmer die nach §14 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz an Betriebsversammlungen des Entleiherbetriebs (bei Uns) teilnehmen, wie die "eigenen" Kollegen Anspruch auf Verdienstausfall bzw. bezahlte Arbeitszeit, für die Versammlunszeit haben?
Ich hoffe auf viele Antworten Ihr Wissenden. Gruß
Community-Antworten (1)
05.03.2009 um 14:57 Uhr
Hallo beizer, siehe § 43 und 44 BetrVG, diese gelten auch für im Betrieb beschäftigte Leih-AN.
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