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Betriebsversammlung - Verdienstausfall Leiharbeitnehmer?

B
Beizer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen Wo kann ich verbindlich nachlesen bzw. nachprüfen, dass Leiharbeitnehmer die nach §14 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz an Betriebsversammlungen des Entleiherbetriebs (bei Uns) teilnehmen, wie die "eigenen" Kollegen Anspruch auf Verdienstausfall bzw. bezahlte Arbeitszeit, für die Versammlunszeit haben?

Ich hoffe auf viele Antworten Ihr Wissenden. Gruß

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Community-Antworten (1)

P
pit47

05.03.2009 um 14:57 Uhr

Hallo beizer, siehe § 43 und 44 BetrVG, diese gelten auch für im Betrieb beschäftigte Leih-AN.

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