Hallo Kollegen
Wo kann ich verbindlich nachlesen bzw. nachprüfen, dass Leiharbeitnehmer die nach §14 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz an Betriebsversammlungen des Entleiherbetriebs (bei Uns) teilnehmen, wie die "eigenen" Kollegen Anspruch auf Verdienstausfall bzw. bezahlte Arbeitszeit, für die Versammlunszeit haben?

Ich hoffe auf viele Antworten Ihr Wissenden.
Gruß