Hallo,

gibt es einen Rechtsanspruch auf Verdienstausfall bei der Einhaltung von Ruhezeiten ?

Beispiel : Mitarbeiter hat Spätschicht (14-22:00) und soll auf Weisung vom Vorgesetzten am nächsten Tag zur Frühschicht kommen (6:00). Dafür soll er drei Stunden früher Feierabend machen, also 19:00. Die drei Stunden fehlen ja nun, wer ersetz den Verdienstausfall ?

Danke und Grüße
Ursel