Erstellt am 07.05.2010 um 17:25 Uhr von sueton
Hallo Ursel!
Der Arbeitnehmer hat für diese 3 Stunden seine Arbeitskraft angeboten.Lehnt der Vorgesetzte ab-aus welchen Gründen auch immer-muß der AG diese Zeit bezahlen.
(§§ oder Urteile bin ich noch am suchen :-)))
Erstellt am 07.05.2010 um 20:59 Uhr von Malbec
Hallo Ursel,
Das von Dir gewählte Beispiel ist hoffentlich nicht echt!
Nach Ende der Spätschicht wäre nach § 5 Arbeitszeitgesetz eine Ruhezeit von 11 Stunden einzuhalten. Dienstantritt am nächsten Tag könnte also frühestens 9:00 Uhr sein.
(für bestimmte Bereiche (Kankenhäuser, Gaststätten etc) reichen evtl. auch 10 Std).
Erstellt am 09.05.2010 um 08:31 Uhr von urselcgn
@Malbec,
doch, das ist bei uns der REGELFALL. Um die 11 Std. einzuhalten, muss der Kollege drei Stunden früher nach Hause gehen, hat also für die Spätschicht nur 5 bezahlte Stunden. Deswegen hab ich ja gefragt, ob der Arbeitgeber den Ausfall bezahlen muss.
@sueton
wäre ganz lieb, wenn Du dazu noch was finden könntest.
Erstellt am 09.05.2010 um 13:28 Uhr von nicoline
urselcgn,
Habt Ihr einen Betriebsrat, wenn nicht, wird das höchste Zeit! Alternativ könnte man raten, in die Gewerkschaft einzutreten und sich dort Beratung für diesen Sachverhalt und Hilfe für die Gründung eines BR zu holen.
Ob es gestattet ist, die durch Einhaltung der Ruhezeit versäumte Arbeitszeit nicht zu bezahlen, ist strittig. Was aber auf jeden Fall nicht gestattet ist: so kurzfristig einen Dienstplan zu ändern! Aber auch um das zu überwachen und zu verhindern, braucht es einen Betriebsrat!