Urlaub/Lohnfortzahlung während Quarantäne
Quelle: Tagesschau.de
Kein Urlaub nötig für die Quarantäne Stand: 26.08.2020 17:59 Uhr Rückkehrer aus Risikogebieten müssen laut Gesundheitsministerium für die folgende Quarantäne keinen Urlaub nehmen. Es gebe auch keinen Verdienstausfall - nicht einmal, wenn das Ziel schon vor der Reise als Risikogebiet feststand.
Reisende, die nach ihrer Rückkehr aus einem Corona-Risikogebiet in Quarantäne müssen, brauchen dafür keinen Urlaub zu nehmen und müssen auch keinen Verdienstausfall befürchten. Das teilte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums mit.
Er verwies dabei auf das Infektionsschutzgesetz und die Quarantäneverordnungen der Länder. "Das heißt, der Arbeitnehmer muss aufgrund behördlicher Anordnung für den Zeitraum der Quarantäne zu Hause bleiben", sagte er bei einer Pressekonferenz. "Deshalb besteht für ihn weder die Pflicht, dafür Urlaub zu nehmen, noch muss er einen Verdienstausfall befürchten."
Demnach geht es um Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes. Darin ist eine Entschädigungsregelung enthalten, wonach der Staat für Verdienstausfälle aufkommt, wenn jemand "Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet".
Diese Regelung gilt auch bei wissentlichen "Risiko"-Reisen Dem Sprecher zufolge kommt der Staat auch dann für einen Verdienstausfall auf, wenn jemand wissentlich in ein Risikogebiet aufgebrochen ist - wenn also schon vor der Reise feststand, dass das Ziel ein Risikogebiet ist. Die entsprechende rechtliche Grundlage würde "auch in solchen Fällen greifen", hieß es bei einer Pressekonferenz des Ministeriums auf Nachfrage.
Die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer sagte, sie appelliere an die Verantwortung jedes Einzelnen. Man solle "vielleicht auch im Vorfeld abwägen, ob denn die Reise ins Risikogebiet unumgänglich ist".
Community-Antworten (7)
27.08.2020 um 02:12 Uhr
dann sollte man aber auch dafür sorgen, dass die Verwaltungspraxis angepasst wird. Bisher fließt da (zumindest bei uns) kein Geld
27.08.2020 um 10:18 Uhr
Es gibt immer wieder Ausnahmen. In bei Kranken und Altenpfleger ist es laut Gericht erlaubt für Reiserückkehrer aus Risikogebieten (in die man Wissentlich) wahr, keine Lohnfortzahlung zu Leisten
Lohnfortzahlung während der Quarantäne?
Reisen Arbeitnehmer wissentlich in ein Land, für das eine Reisewarnung besteht, handeln sie schuldhaft im Sinne der Entgeltfortzahlungsbestimmungen, weil nach den jeweiligen Landesverordnungen der Bundesländer hieraus die Verpflichtung entsteht, sich bei der Rückkehr in Quarantäne zu begeben. Als Folge eines solchen Verhaltens seitens des Arbeitnehmers entsteht eine vorübergehende Verhinderung der Erbringung der Arbeitsleistung gemäß § 616 BGB, die der Arbeitnehmer durch sein Verhalten verschuldet hat. Dementsprechend steht den Arbeitnehmern in einem solchen Fall kein Entgeltfortzahlungsanspruch gemäß § 616 BGB zu. Falls der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, während der Quarantänephase seine Arbeitsleistung aus dem Homeoffice zu erbringen, bleibt sein Anspruch auf Zahlung des Arbeitsentgelts natürlich bestehen.
27.08.2020 um 10:32 Uhr
ja, das sagt das Ministerium... das bedeutet aber nicht, dass Richter irgendwann auch so urteilen werden. Es gibt dazu ja nun bisher unendlich viele Stellungnahmen von allen möglichen Institutionen aber soweit ich weiß bisher kein Urteil. Warten wir mal ob, ob aus dem Wirtschaftsministerium, dass ja von anderen Lobbyisten getrieben wird, nicht eine andere Meinung kommt... @Tulpe bitte doch mal das Aktenzeichen des von Dir genannten Gerichtsurteils.
27.08.2020 um 10:50 Uhr
https://www.boerse-frankfurt.de/nachrichten/acc0f68b-8021-4015-a18e-0a162ad8f172
Diese Info wurde gestern auf der Börsenseite veröffentlicht. So wie ich das lese, wird sobald das Gesundheitsamt Quarantänte anordnet, auch Gehalt weitergezahlt. Auch, siehe Ende des Links, wenn der MA bewusst in ein Risikogebiet in Urlaub fährt. Klar, jeder AG versucht sich aus der Verpflichtung einer Lohnfortzahlung heraus zu reden. Es ist ja Arbeit sich das Geld wieder zu holen. Weiterhin werden die MA unter Druck gesetzt entweder zu sagen wo Sie in Urlaub waren (was der MA nicht braucht) bzw. ihm zudrohen kein Geld zu zahlen.
27.08.2020 um 16:00 Uhr
"...wird sobald das Gesundheitsamt Quarantänte anordnet,.." aber genau das passiert in der Praxis ja meistens nicht. Aufgrund der Verordnungen muss das Gesundheitsamt gar nichts bescheinigen, denn der Reiserückkehrer muss sich ohne Einschaltung des Gesundheitsamtes in Quarantäne begeben. da fangen dann die Probleme schon an....
27.08.2020 um 18:01 Uhr
hier auch mal eine Stellungnahme eines Arbeitsrechtlers:
28.08.2020 um 01:39 Uhr
und so schnell sind Aussagen von Ministerien wieder Geschichte:
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