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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nebenerwerb

N
nicoooola
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebes BR-Forum,

ich habe gerade einen ganz aufgeregten Kollegen zu besuch gehabt, der möchte gerne Nebenerwerb anmelden. Allerdings soll das kein "Nebenerwerb " sein, sondern eine Honorar-Verinbarung sein. Das "is so" weil das für die Städtliche Bädergesellschaft so ist.

Behandeln wir diesen Fall in der BR-sitzung wie jeden anderen Nebenerwerb auch, oder geht uns das gar nichts an oder ist das jetzt eine Selbstständige Tätigkeit? hÄ?

Hilfe und Danke

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Community-Antworten (5)

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Oblatixx

14.03.2014 um 13:43 Uhr

Ist irgendetwas im AV oder TV geregelt? Ansonsten reicht das Mitteilen der Nebentätigkeit beim Arbeitgeber, das geht dann auch den BR nichts an.

P
paula

14.03.2014 um 13:46 Uhr

warum behandelt ihr den Nebenerwerb der Kollegen? Oder geht es um Tätigkeiten bei Euch im Betrieb?

N
newlady

14.03.2014 um 14:46 Uhr

Nebenerwerb ist eine Angelegenheit, wo der BR in irgendeiner Weise ein Mitspracherecht hat. Es muß beim Arbeitsgeber angezeigt werden und kann im schlimmsten Fall sogar vom AG verneint /abgelehnt werden.

N
newlady

14.03.2014 um 14:48 Uhr

Ihc gleujbe der Schreibteufel hat zugeschlagen - BR hat K E I N Mitspracherecht.

G
gironimo

14.03.2014 um 16:29 Uhr

Was der Kollege in seiner Freizeit tut, kann dem BR egal sein. Der AG hat zwar einen Informationsanspruch (keine Genehmigung!), kann aber nur in wenigen Fällen verlangen, dass eine Nebentätigkeit nicht ausgeübt wird. Dies wäre z.B. dann der Fall, wenn die arbeitsvertraglichen Pflichten beschränkt werden, das Arbeitszeitgesetz nicht mehr eingehalten werden kann oder eine Konkurrenztätigkeit vorliegt.

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