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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ersatzmitglied im Nebenerwerb laden oder nicht?

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ParagReiter
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Forum

eine leidige Frage zum Thema Ersatzmitglied. Ein Ersatzmitglied das ich häufig laden muss ist auf Wechselschicht. Wenn er Frühschicht hat, kann er kommen, wenn er Spätschicht hat, kann er nicht kommen da er noch einem Nebenerwerb nachgeht. Ist er zu laden wenn er Spät hat? Der 2 AG hat mit den Pflichten des ersten ja nichts zutun. Bisher lade ich ihn und hab dann eine Sitzung mit einem weniger da er nicht kommt.

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Community-Antworten (8)

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Mainpower

16.11.2010 um 12:05 Uhr

Hallo, natürlich ist das Ersatzmitglied zu laden. Wenn es den Termin nicht wahrnehmen kann sollte es das dem BR mitteilen und das nächste Ersatzmitglied ist zu laden.

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Pandabeer

16.11.2010 um 12:06 Uhr

Meines Erachtens machst du es richtig. Das Gremium sollte ihn aber mal an seine Pflichten erinnern. Er kann nicht einfach wegbleiben.

M
Mainpower

16.11.2010 um 12:35 Uhr

@Pandabeer, es ist keine Pflicht dass ein BR Mitglied in seiner Freizeit an einer Sitzung teilnimmt. Es sollte nur mitteiln dass es den Termin nicht wahrnehmen kann und dann ist das nächste Ersatzmitglied zu laden.

W
wahlvst

16.11.2010 um 14:20 Uhr

mainpower

2 x Nein weil falsch.

  1. ein 2. Job ist KEIN Verhinderungsgrund lt. BetrVG, im Gegenteil es könnte bei öfterem Fernbleiben eine grobe Pflichtverletzung sein. Denn die Verhinderungsgründe sind im BetrVG und den Urteilen des BAG geregelt. Da ist nun einmal Verhinderung wegn 2. Job eben nicht vorgesehen!!!

Auch mss der AG des 2 Job dem AN wegen BRM im 1.Job nicht freistellen.

  1. Ein BRM muss ja in der Freizeit grundsätzlich sein Mandat wahrnehmen, so auch das BAG denn dafür gibt es ja auch den § 37 (3) BetrVG ....Da dies aus betriebsbedingten Gründen nicht in allen Fällen möglich ist, z. B. in Schichtbetrieben, bei Gleitzeitmodellen, bei der Anpassung der individuellen oder kollektiven Arbeitszeit ......gewährt Abs. 3 einen Ausgleichsanspruch. Die Vorschrift dient somit dem Schutz der BR-Mitglieder vor einer Inanspruchnahme außerhalb der Arbeitszeit (GK-Weber, Rn. 67). Sie kommt unabhängig davon zur Anwendung, ob BR-Mitglieder auf der Basis von Voll- oder Teilzeitarbeitsverhältnissen tätig werden (GK-Weber, a. a. O.).

Es könnte natürlich sein, dass Du ein eigenes BetrVG hast.

M
Mainpower

16.11.2010 um 19:16 Uhr

@wahlvst, ich habe in meiner Freizeit ein Arzttermin,auch kein verhinderungsgrund laut BetrVG, und nu?? Verschieben geht nicht, Facharzt. Ist das dann eine Pflichtverletzung?? Also sage ich dem BR Vorsitzenden dass ich nicht kann und er kann nächstes Ersatzmitglied laden. Es kann natürlich auch sein dass ich bei meiner Tochter auf der Hochzeitsfeier bin ( auch kein Verhinderungsgrund laut BetrVG) , da komme ich selbstverständlich als pflichtbewusstes BR Mitglied zur Sitzung. Du würdest das doch sicher auch tun.

L
Lotte

16.11.2010 um 19:51 Uhr

Hallo wahlvst, mich würde mal brennend interessieren, welches Aktz das Urteil hat, dass ein BRM der Pflichtverletzung für schuldig erachtet, weil es in seiner Freizeit aus gutem Grund nicht an der Sitzung teilgenommen hat. Oder ein Aktz eines Urteils, dass einen Beschluss als nichtig erachtet, weil ein BRV nachgeladen hat, weil ein BRM oder EBRM in der Freizeit begründet nicht kommen konnte.

Auch Deine Kommentierung bezieht sich sicher darauf, dass ein BRM in seiner Freizeit kommen kann und dieser Freizeitverzicht, sollte die BR Arbeit aus betriebsbedingten Gründen innerhalb dieser Freizeit liegen, ausgeglichen wird. Aber ich kenne keine Kommentierung, die nicht auch beinhaltet, dass es persönliche Gründe gibt, die ein Fernbleiben und eine Nachladung rechtfertigen.

W
wölfchen

16.11.2010 um 22:33 Uhr

. . . Ihr schreibt aneinander vorbei! Wenn ich gelegentlich einen Arzttermin habe, oder sonstwas in meiner Freizeit vorhabe und deshalb nicht zur Sitzung kommen kann, ist das okay - es darf dann allerdings kein anderes Ersatzmitglied geladen werden, weil als Verhinderungsgründe im Wesentlichen nur Urlaub, Krankheit und Dienstreise zählen. Aber wegen eines gelegentlichen Fehlens kann mir auch niemand den Prozess machen, wegen Vernachlässigung meines Amtes. Allerdings zählt Zweitjob ebenfalls bisher nicht zu den akzeptablen Gründen, ein Ersatz-BRM zu laden. Vielleicht sollte es mal jemand darauf ankommen lassen und mit einer guten Rechtsschutzversicherung oder Gewerkschaft im Hintergrund eine solche Konstellation vor das BAG bringen, denn ich vermute mal, dass es wesentlich mehr Leute mit 2 Jobs gibt, als wir denken und da wird sich vielleicht (ich betone vielleicht) auch das BAG drauf einstellen müssen und dieses als offiziellen Verhinderungsgrund anerkennen - es hat nur noch keiner versucht . . .

N
nicoline

16.11.2010 um 22:44 Uhr

Ihr schreibt aneinander vorbei! Nö, tun sie nicht.

es darf dann allerdings kein anderes Ersatzmitglied geladen werden denn da sind sie nur unterschiedlicher Meinung und das haben wir in der jüngsten Vergangenheit so oft diskutiert, dass es uns, man könnte fast sagen, zHrh. Da kommen Lotte und ich einfach nicht auf einen Nenner mit all den anderen ;-))

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