MBR bei Gehaltstöpfen - so einfach auszuhebeln?
Hallo,
Mein Name ist Igor und ich bin BRV bei einem Nürnberger Unternehmen. Ich bin noch recht frisch und unerfahren im BR und hoffe, dass ihr mir ein bisschen bei dem geschilderten Problem weiterhelfen könnt...
ich komme gerade von einem Meeting mit dem Geschäftsführer zum Thema Gehaltsrunde 2017 und benötige bitte etwas Rat und Tat von erfahreneren Betriebsräten als ich das bin (bin erst seit 6 Monaten im BR und eher als Notlösung der BRV geworden).
Folgende Situation haben wir im Betrieb:
- Größe: knapp 100 MitarbeiterInnen
- (Leider) Tendenzbetrieb, d.H. ich kenne unsere wirtschaftliche Lage nicht.
- Gesellschaftsform: GmbH, verteilt auf 4 Standorte, wobei es einen Großen mit ca. 80 MitarbeiterInnen und 3 kleine mit jeweils 6 MitarbeiterInnen gibt.
- Die MitarbeiterInnen in den 3 kleineren Betriebe haben dafür votiert, vom BR des großen Unternehmens vertreten zu werden (ob das überhaupt rechtens ist, weiß ich nicht, das hat meine Vorgängerin veranlasst. Da bis heute keiner gemeckert hat, gehe ich davon aus, dass es ok ist.
- Die GmbH ist Teil einer größeren Konzernstruktur. Mittels Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sind wir an eine Holding-GmbH angegliedert, die wiederum über einen Vorstand im Gesamtkonzern vertreten ist.
Bezüglich der Gehaltsrunde 2017 argumentiert mein GF so:
- Der Vorstand hat entschieden, dass eine Summe von bis zu 5% der Gesamt-Lohnkosten für Gehaltsanpassungen abgerufen werden darf.
- Wird diese Summe abgerufen, wird sie aus der Bilanz der GmbH genommen, nicht über die Holding.
- Die GF der einzelnen GmbHs entscheiden, ob und wieviel Sie von dieser Summe abrufen (0 bis 5%).
- Unser GF will 0% abrufen, da er die Bilanz (und damit seinen Bonus, wie ich vermute) nicht schmälern will.
- Er will aber eventuell im Laufe des nächsten Jahres einzelne „Leistungsträger belohnen“, so wie ich das verstanden habe, indem er sich erst während des kommenden Jahres an diesen potentiell möglichen 5% bedient.
- Da er die Summe nicht abrufen will, sieht er auch keine Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.
- Und da die Lohnanpassungen im nächsten Jahr individuell seien, sieht er auch da keine Mitbestimmungsrechte.
Ich habe das mal so zur Kenntnis genommen und überlege jetzt, wie ich doch noch eine Summe (am liebsten natürlich die maximale von 5%...) zum Verteilen bekomme, da wir seit 4 Jahren keinerlei kollektive Lohnerhöhungen mehr im Unternehmen hatten, dafür aber extreme Fluktuation und miese Laune bekommen haben. Die BRV vor mir hat das wohl immer alles geschluckt – das will ich aber nicht!
Als mögliche Argumentation hatte ich an folgendes gedacht:
- Da der Vorstand dem GF vorgibt, welche Summe er maximal abrufen darf, ist der GF nicht autonom.
- Da der GF neue Planstellen nur in Absprache mit dem Vorstand schaffen kann, ist er nicht autonom.
- Da der GF auch bei individuellen Lohnerhöhungen ab einer gewissen Größe (25%) das OK des Vorstandes braucht, ist er nicht autonom.
- Umbaumaßnahmen in den Betriebsräumen bedürfen scheinbar ebenfalls das OK des Vorstandes
Es deutet also einiges darauf hin, dass der GF gar nicht so leitend ist, wie man das annehmen könnte.
Wenn der Vorstand jetzt entschieden hat, dass es bis zu 5% auf Kosten der Unternehmensbiland der Gesamtlohnkosten als Gehaltskosten gibt, dann öffnet er damit meiner Ansicht nach einen Gehaltstopf. Der Topf ist also faktisch da, was der GF versucht, ist meiner Meinung nach nur, die Ausschüttung zu verhindern und den Topf zu 100% der Bilanz einzuverleiben. Das ändert aber nichts daran, dass der Topf da ist und damit der Betriebsrat voll in der Mitbestimmung ist, wie er denn verwendet wird.
Bevor ich mir den Stahlhelm aufsetze und mich ins Kreuzfeuer begebe, würde ich aber sehr gerne Meinungen von euch einholen. Zu welchem Vorgehen würdet ihr mir raten, oder muss ich diese Kröte sogar schlucken?
Viele liebe Grüße und besten Dank schon mal,
Igor
Community-Antworten (6)
15.11.2016 um 16:58 Uhr
Sorry, aber ich verstehe nicht, worauf Du mit Deinen Überlegungen ob der GF nun Leitender ist oder nicht hinauswillst.
Die Größe des Topfes legt der Arbeitgeber fest. Wie er das macht uist er dem BR nicht rechenschaftspflichtig.
Wenn er nun den Topf auf Null festlegt. dann hat es auch keinen Sinn, über die Verteilung des Nichts zu streiten.
Wenn er dann im Laufe des nächsten Jahres die Leistungsträger belohnen will, dann unterliegt das der Mitbestimmung
15.11.2016 um 17:17 Uhr
Vielleicht erst mal ein Thema für die Betriebsversammlung
15.11.2016 um 17:45 Uhr
Hi und danke für deine Antwort :)
Worauf ich rauswill ist, dass der GF in meinen Augen gar nicht über die Existenz eines Topfes entscheidet, sondern der Vorstand das entscheidet.
1.Der Vorstand hat entschieden, es gibt einen Topf der Größe X, dieser speist sich aus dem Kapital/der Bilanz des Unternehmens, dem der GF vorsteht. 2. Der Vorstand hat dem GF freigestellt, ob er X zu maximal 100% an die Belegschaft auszahlt oder ob er X zu minimal 0% an die Belegschaft auszahlt und damit (indirekt) der Bilanz zuschlägt. 3. Da der GF aus meiner Sicht gar nicht so leitend ist (weil er eben sehr Vorstandsgebunden agieren muss), leite ich ab, dass es letztendlich eben der Vorstand ist, der entscheidet, ob es einen Topf gibt oder nicht - und die Frage ist ja zum Glück geklärt.
Also worauf ich eigentlich rauswill: Aus meiner Sicht ist der Topf auf jeden Fall da, die Frage für mich ist eher, ob eine Entscheidung eines GFs, dass er nicht abgerufen wird, gleichbedeutend ist, mit "der Topf entsteht gar nicht" oder doch heißt "der Topf besteht nicht mehr weiter". Denn die Geldsumme darin verschwindet ja nicht, sie bleibt dann halt Teil der Unternehmensbilanz. Und an diese Kohle würde ich gerne ran, weil natürlich die KollegInnen auch schon gehört haben, dass der Vorstand diese 5% genehmigt hat und entsprechend auch eine hohe Erwartungshaltung entstanden ist...
15.11.2016 um 18:12 Uhr
da verrennst du dich:
"2. Der Vorstand hat dem GF freigestellt, ob er X zu maximal 100% an die Belegschaft auszahlt oder ob er X zu minimal 0% an die Belegschaft auszahlt und damit (indirekt) der Bilanz zuschlägt."
Also darf der GF entscheiden. Nämlich ob 5% oder 0%
"3. Da der GF aus meiner Sicht gar nicht so leitend ist (weil er eben sehr Vorstandsgebunden agieren muss), leite ich ab, dass es letztendlich eben der Vorstand ist, der entscheidet, ob es einen Topf gibt oder nicht - und die Frage ist ja zum Glück geklärt."
Dein GF entscheidet. Der Topf den Du am Horizont siehst ist nicht da.
Sorry aber du bist auf dem Holzweg
15.11.2016 um 18:56 Uhr
Es empfiehlt sich mit der Geschäftsführung in Verhandlung zu treten wie hoch denn die Gehaltserhöhungen sein sollen. Dazu fordert eure Tarifpartei die Geschäftsführung auf über den Tarif zu verhandeln.
16.11.2016 um 17:42 Uhr
Schade, sehr schade. Ich hatte gehofft, da doch noch irgendwie einen Fuß in die Tür zu bekommen, v.a. da die Leute bei uns weit unter Tarif verdienen und wie gesagt seit Jahren klein gehalten werden. Da jammern nichts bringt, werde ich Im Gremium trotzdem dafür kämpfen, dass wir der GF einen Vorschlag unterbreiten, wie sie denn theoretisch aus unserer Sicht agieren sollte, und das ganze dann auf einer Mitarbeiterversammlung auch thematisieren. Wird die Stimmung nicht heben, aber einfach hinnehmen will ich das Thema dann doch nicht.
Vielen Dank auf jeden Fall für die Antworten!
Igor
Verwandte Themen
Nochmal Mitbestimmung Krankenrückkehrergespräche - AG versucht uns auszuhebeln
hallo, nachdem wir unserem AG nun mitgeteilt haben, dass er den, von ihm im Orga-Handbuch neu erfassten, Gesprächsleitfaden für die Krankenrückkehrergespräche gefälligst vorher mit uns zu besprechen
Mitbestimmung betriebliche Berufsbildung
Hallo, ich bin neue BR und habe eine paar Fragen zum o. g. Thema: Besteht bei Schulungen für Einzelpersonen ein Mitbestimmungsrecht (MBR) des BR? Besteht bei sicherheitsrelevanten Schulungen ein MBR
Mehrstunden sind Pflicht oder nicht
>Antwort 7 Erstellt am 19.05.2010 um 11:34 Uhr von ridgeback Ups, das war meine erste Frage hier im Forum. Ich wollte nicht auf 7 begrenzen. ridgeback, vielen dank für deine Antworten! >Da
Anhörung: Nicht identisch mit Stellenausschreibung - neu
Wir haben eine Anhörung erhalten. Folgende Abweichung: Die Stelle war als "Vollzeit" ausgeschrieben. Die Einstellung einer externen Person ist nun in der Anhörung auf "Teilzeit" vorgenommen worden. Da
Arbeitszeitänderung in NL
Hallo BR Kollegen/innen, wir haben mehrere Niederlassungen in unserer GmbH. Es besteht eine BV über Freizeitkonto mit Flexibilisierung der Arbeitszeit. Nun haben wir eine neue Niederlassung bekomme