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Arbeitszeitunterbrechung für freiwilligen Kurs und Pause

A
Abolish
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

bei uns im Betrieb wird ein Englischkurs angeboten für den man sich freiwillig anmelden konnte. Der Kurs ist in der Freizeit zu besuchen. Um der Belegschaft entgegen zu kommen damit diese nicht Abends nochmal in den Betrieb kommen muss, liegen die Zeiten innerhalb der Arbeitszeit.

Die Mitarbeiter sollen sich für die 1 1/2 Std. aus der Zeiterfassung ausstempeln und nach dem Kurs wieder einstempeln. Nun verwenden einige Mitarbeiter ihre Pause von 45 Minuten für den Besuch des Kurses. Dennoch wird ihnen neben den 1 1/2 Std. Unterbrechung zusätzlich 45 Minuten Pause abgezogen obwohl die Mitarbeiter keine weitere Pause in Anspruch nehmen.

Die Frage von uns als BR ist nun: Zählt die Arbeitszeitunterbrechung von 1 1/2 Std. (dauer des Kurses) als Pause sodass die Mitarbeiter keine weitere Pause machen müssen und sie im weiteren Verlauf nicht über 6 Std. Arbeitszeit am Stück kommen? Oder müssen die Arbeitnehmer noch eine Pause zusätzlich zu der Unterbrechung der Arbeitszeit nehmen, so wie es der Arbeitgeber verlangt?

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Community-Antworten (5)

N
niemand

15.11.2016 um 15:03 Uhr

Wenn der Kurs nicht der betrieblichen Weiterbildung dient und auch nicht für die tägliche Arbeit gebraucht wird ist es Freizeit. Der Wert des Kurses ist aber vom Arbeitnehmer zu versteuern.

Wenn die Arbeitszeit nicht bezahlt wird ist es Freizeit also Pause.

Wenn die Weiterbildung jedoch der Arbeit dient, kann ich es nicht verstehen, dass ein BR eine solche Regelung zulässt. Weiterbildung für den Job ist Arbeitszeit.

A
Abolish

15.11.2016 um 15:20 Uhr

Der Kurs wird nicht für die Arbeit benötigt. Es ist daher eine Freiwillige Weiterbildung die man nicht machen muss. Man hat auch keinen Nachteil wenn man diesen Kurs nicht besucht.

Die Zeit des Kurses ist unbezahlt also Freizeit wie du es auch schon gesagt hast.

Der Arbeitgeber sieht es aber nicht ein, dass der Kurs auch innherhalb der Pause gemacht werden kann und die Mitarbeiter keine weitere Pause machen müssen.

Wie müssen wir da verfahren um es dem AG so deutlich wie möglich zu machen das er den Mitarbeitern nicht einfach so nochmal 45 Minuten Pause abziehen kann?

C
celestro

15.11.2016 um 15:46 Uhr

Vielleicht sollten alle MA (die den Kurs machen), mal verdeutlichen, das Sie demnächst wieder aufhören, wenn man dafür nicht die Pause benutzen darf.

O
outofmemory

15.11.2016 um 17:12 Uhr

Was auch bedacht werden müsste ist, dass lt. ArbZG nach 6 Stunden der MA 30 Minuten Pause machen muss. Wenn jetzt der Kurs so liegt, dass der MA schon mehr als 6 Stunden gearbeitet hat, dann können zumindest die 30 Minuten nicht genommen werden, da diese schon vorher genommen werden mussten. Weiter müssten dann auch tarifliche und betriebliche Vereinbarungen berücksichtigt werden.

Wenn die o.g. Bedingungen eingehalten werden, dann sehe ich auch keinen Grund diese Zeiten nicht als Pause gelten zu lassen. Denn wie schon vom Beitragsersteller geschrieben wurde, ist dies die Freizeit des MA.

A
Abolish

15.11.2016 um 17:36 Uhr

Der Großteil der Mitarbeiter kommt vor und nach dem Kurs nicht auf 6 Std. Arbeitszeit. Sofern sie also freiwillig keine weitere Pause machen und sich nicht ausstempeln darf doch nicht verlangt werden, das sie sich ausstempeln sollen um Pause zu machen.

Eine Notwendigkeit nochmal eine Pause zu machen besteht in meinen Augen nicht. Aber den Mitarbeitern dann im System automatisch eine nicht genommene Pause abzuziehen geht auch nicht.

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