Arbeitszeitunterbrechung/Pause
Liebe Betriebsräte, habe eine Frage zur Arbeitszeitunterbrechung/Pause. Mein Kenntnisstand ist: Arbeitszeitunterbrechung = bezahlte Arbeitszeit Pause = gemäß Gesetz und gemäß Dienstvorschrift vorgeschriebene Ruhezeit Gilt das Zusammensein eines Geburtstagsumtrunks mit Häppchen als Arbeitszeitunterbrechung oder muss der Kollege/Kollegin ausstempeln? Der Kollege/Kollegin hat für den Notfall sein Handy dabei. Wir haben diesbezüglich keine Betriebsvereinbarung. Vielen Dank!
Community-Antworten (6)
20.02.2011 um 00:02 Uhr
. . . erläutere bitte mal den Begriff "Umtrunk", denn der könnte vom symbolischen Gläschen bis zum Komasaufen alles beinhalten . . .
20.02.2011 um 10:55 Uhr
Da stellen sich viele Fragen...
- gibt es ein Alkoholverbot?
- wenn ja, werden nur Säfte angeboten?
- sind alle Arbeitnehmer geladen?
- oder wollen die einen feiern und sollen die anderen arbeiten?
- warum findet der "Umtrunk" nicht in der Pause statt?
- welche Position bekleidet der Ladende?
- wie gut gelitten ist er (und seine Gäste) bei den Chefs?
- ist der Chef auch geladen? ...
20.02.2011 um 15:42 Uhr
Kürzlicher Fall: ein Kollege hat zur Feier am Vormittag eingeladen. Es war eine allgemeine Einladung an der Türe angebracht, d.h. jeder durfte kommen. Es waren dann ca. 30 Kolleginnen/Kollegen anwesend. Unser Chef hat zufällig mitbekommen, dass in unserem Aufenthaltsraum ein Auflauf von MA war. Daraufhin wurde veranlasst zu prüfen, ob die MA gesteckt haben und festgestellt, dass ca. 10% nicht die Zeit im Zeiterfassungsterminal gesteckt haben. Diese 10% wurden aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen. Nun ist ein BR-Mitglied der Meinung, dass die 10% richtig gehandelt haben und der Rest falsch, da es sich hier um eine Arbeitszeitunterbrechung handeln könnte. M. E. spricht dagegen, dass die Räumlichkeit nicht der Arbeitsplatz war, dass es eine konkrete Einladung gab, also die Aussage "ich bin zufällig vorbeigekommen" ist eher unwahrscheinlich....
20.02.2011 um 16:03 Uhr
unklug war, den Chef in dieses Vorhaben nicht einzuweihen bzw. von ihm genehmigen zu lassen
es ist nicht zulässig, einfach selbstständig die Arbeit einzustellen, um an irgendwelchen "Einladungen zum Umtrunk" beim Kollegen teilzunehmen, der zu einer Feier während der Arbeitszeit einlädt sofern es nicht in der Pause stattfindet ob man jetzt ausstempelt oder nicht ohne ausstempeln evtl noch Arbeitszeitbetrug
zumindest abmahnungswürdig
außer ihr hättet jetzt bei euch Vereinbarungen, die zulassen würden, einfach mal spontan etwas am Vormittag zu feiern, wenn man Lust dazu hat
20.02.2011 um 16:24 Uhr
Danke! Die Meinung vertrete ich ebenfalls, dass dies während der Arbeitszeit nicht zulässig ist. Gibt es hierzu ein Rechtsurteil?
20.02.2011 um 16:40 Uhr
Schade das in solchen "Fragen" der normale Menschenverstand heutzutage nicht mehr ausreicht und für alles ein Urteil her muss.
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