Erstellt am 19.02.2011 um 23:02 Uhr von wölfchen
. . . erläutere bitte mal den Begriff "Umtrunk", denn der könnte vom symbolischen Gläschen bis zum Komasaufen alles beinhalten . . .
Erstellt am 20.02.2011 um 09:55 Uhr von Immie
Da stellen sich viele Fragen...
- gibt es ein Alkoholverbot?
- wenn ja, werden nur Säfte angeboten?
- sind alle Arbeitnehmer geladen?
- oder wollen die einen feiern und sollen die anderen arbeiten?
- warum findet der "Umtrunk" nicht in der Pause statt?
- welche Position bekleidet der Ladende?
- wie gut gelitten ist er (und seine Gäste) bei den Chefs?
- ist der Chef auch geladen?
...
Erstellt am 20.02.2011 um 14:42 Uhr von Christina
Kürzlicher Fall: ein Kollege hat zur Feier am Vormittag eingeladen. Es war eine allgemeine Einladung an der Türe angebracht, d.h. jeder durfte kommen. Es waren dann ca. 30 Kolleginnen/Kollegen anwesend. Unser Chef hat zufällig mitbekommen, dass in unserem Aufenthaltsraum ein Auflauf von MA war. Daraufhin wurde veranlasst zu prüfen, ob die MA gesteckt haben und festgestellt, dass ca. 10% nicht die Zeit im Zeiterfassungsterminal gesteckt haben. Diese 10% wurden aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen. Nun ist ein BR-Mitglied der Meinung, dass die 10% richtig gehandelt haben und der Rest falsch, da es sich hier um eine Arbeitszeitunterbrechung handeln könnte. M. E. spricht dagegen, dass die Räumlichkeit nicht der Arbeitsplatz war, dass es eine konkrete Einladung gab, also die Aussage "ich bin zufällig vorbeigekommen" ist eher unwahrscheinlich....
Erstellt am 20.02.2011 um 15:03 Uhr von Südmann
unklug war, den Chef in dieses Vorhaben nicht einzuweihen
bzw. von ihm genehmigen zu lassen
es ist nicht zulässig, einfach selbstständig die Arbeit einzustellen, um an irgendwelchen "Einladungen zum Umtrunk" beim Kollegen teilzunehmen, der zu einer Feier während der Arbeitszeit einlädt
sofern es nicht in der Pause stattfindet
ob man jetzt ausstempelt oder nicht
ohne ausstempeln evtl noch Arbeitszeitbetrug
zumindest abmahnungswürdig
außer ihr hättet jetzt bei euch Vereinbarungen, die zulassen würden, einfach mal spontan etwas am Vormittag zu feiern, wenn man Lust dazu hat
Erstellt am 20.02.2011 um 15:24 Uhr von Christina
Danke! Die Meinung vertrete ich ebenfalls, dass dies während der Arbeitszeit nicht zulässig ist. Gibt es hierzu ein Rechtsurteil?
Erstellt am 20.02.2011 um 15:40 Uhr von Immie
Schade das in solchen "Fragen" der normale Menschenverstand heutzutage nicht mehr ausreicht und für alles ein Urteil her muss.