Weiterbildung - Freistellung?
Hallo. Eine Kollegin hat sich beim Chef und jetzt auch beim BR beschwert, dass sie für Weiterbildungen, die sich selbst aussucht, nicht (mehr) freigestellt wird und diese auch nicht vom AG bezahlt bekommt. Es gibt dazu weder in ihrem AV, noch in unserer BV irgendwelche Vereinbarungen dazu. Der AG hatte ihr bereits 2020 ausnahmsweise einen Deutschkurs organisiert (Anmk.: sie Tschechin, Schwierigkeiten beim Deutsch in Wort + Verständnis, Schrift sowieso) und bezahlt, für den sie eine Woche komplett freigestellt wurde (Anmk. wobei wir laut AV eine 40 Std Woche haben und der Kurs ging über 20 Std ohne dass sie nach diesem noch zur Arbeit gekommen ist) . Da der Kurs "jedoch auch nichts gebracht hat" (O-Ton AG). erlaubt/organisiert dieser ihr keinen zweiten Deutschkurs während der Arbeitszeit, geschweige denn dass er die Kosten dafür wieder übernimmt. Jetzt geht es um um 1 Kurs für eine weitere Fremdsprache (Englisch), den sie machen will sowie einen Kurs für einen berufsbezogenen Kurs, den sie jedoch gar nicht in dieser Firma gebrauchen kann, da es weder mit ihrem jetzigen Aufgabenbereich zu tun hat, noch ist es geplant, sie in einem anderen Bereich überhaupt einzusetzen. Ich finde es etwas schwierig da zu vermitteln. Zum einen sieht sich der AG von der AN ausgenutzt und zum anderen denkt die AN, dass ihr der AG für Weiterbildungen im Weg steht. Ich überlege, ob man sich nun auf Bildungsurlaub beziehen kann. Da gibt es zumindest keine Vereinbarungen im AV oder der BV. Daher weiß ich nicht, ob dieser in dem Fall überhaupt anzuwenden geht.. und ob dieser allgemeingültig jedem AN zusteht und die Kursauswahl dann auch frei ist.. Nach Rücksprache (nur) mit der Personalabteilung gäbe es keinen Bildungsurlaub.. Ist dem so? Oder ist das gesetzlich verankert, dass man welchen bekommen muss und da kann sich der AG nicht drüber hinwegsetzen?
Community-Antworten (10)
29.06.2022 um 14:09 Uhr
Ein spannendes Thema, das uns auch gerade beschäftigt. Vielleicht umtreiben uns ja ähnliche Fragen, insofern hänge ich mich mal an diesen Thread mit dran anstatt einen neuen zu eröffnen. :-)
Einige von uns haben Kundenkontakt, teilweise zu Seeleuten oder Ukrainern. Die Brückensprache ist Englisch, dabei stellen einige Kolleg*Innen fest, wie eingerostet das Schulenglisch doch mittlerweile ist und das man oft aneinander vorbeiredet.
Nun wurde der Antritt genommen, bei einer freiberuflichen Trainerin ein maßgeschneidertes Gruppentraining auf freiwilliger Basis zu buchen. Die Kosten sind moderat und sie würde ins Haus kommen. Der Arbeitgeber knirscht im Hinblick auf eine Kostenerstattung und Zeitfreistellung noch mit den Zähnen. Er zahlt das eine oder andere gerne, aber eigentlich nur wenn das Wort "Gesundheitsförderung" oben drüber steht. Außer "Gehirnjogging" fällt mir da gerade keine Brücke zu ein. ;-)
Jetzt gibt es zwei Hebel, die man verfolgen könnte, und aus denen Fragen entstehen.
1.) Mit welchen Argumenten könnte man den AG überzeugen, Kosten und/oder Zeit zu übernehmen?
2.) Welche Voraussetzungen muss ein Dozent erfüllen, damit man hierfür Bildungsurlaub beantragen kann? Wäre das mit einer freiberuflichen Dozentin überhaupt darstellbar, oder müsste man ein entsprechendes Bildungsinstitut nehmen? Gibt es da z.B. Zertifizierungen? Das wäre ja vielleicht ein Weg, zumindest die Freistellung zu erhalten.
Ich hoffe, dass @thisisntamerica auch die Antworten auf meine Fragen weiterhelfen. :-)
29.06.2022 um 14:11 Uhr
Es kommt darauf an. Es gibt in Deutschland tatsächlich einige Bundesländer, wo man keinen Anspruch auf Bildungsurlaub hat. Das müsste man dann also abklären.
Und dann gibt es auch noch Bundesländer (z.B. NRW), wo die Firma auch zumindest einen mittelbaren Vorteil von dem Kurs haben muss (es gibt Ausnahmen, aber die betreffen z.B. die politische Bildung).
29.06.2022 um 14:39 Uhr
lesenswert
und für BR wichtig: § 96[1] BetrVG Förderung der Berufsbildung
29.06.2022 um 14:59 Uhr
Bildungsurlaube müssen annerkannt sein, wenn man dafür Bildungsurlaub beanspruchen möchte.
Bei Sprachkursen an einer VHS ist das häufig so. Einfach mal nach dem Thema Bildungsurlaub für euer Bundesland suchen und den Anspruch feststellen. Danach schauen wo man den Sprachkurs buchen könnte und ob dieser als Bildungsurlaub anerkannt ist ggf. kann der auch vom Anbieter noch entsprechend anerkannt werden lassen, wenn man dort anfragt. Bezüglich der Kostenübernahme durch den AG besteht da meines Wissens nach kein gestzlicher Anspruch (ich mag mich irren), aber ggf ist das in einem TV entsprechend geregelt.
29.06.2022 um 15:11 Uhr
Weder als AG noch als Betriebsrat würde ich über dieses Stöckchen springen!
....Jetzt geht es um um 1 Kurs für eine weitere Fremdsprache (Englisch), den sie machen will sowie einen Kurs für einen berufsbezogenen Kurs, den sie jedoch gar nicht in dieser Firma gebrauchen kann, da es weder mit ihrem jetzigen Aufgabenbereich zu tun hat, noch ist es geplant, sie in einem anderen Bereich überhaupt einzusetzen.....
29.06.2022 um 15:34 Uhr
"einen Kurs für einen berufsbezogenen Kurs, den sie jedoch gar nicht in dieser Firma gebrauchen kann, da es weder mit ihrem jetzigen Aufgabenbereich zu tun hat, noch ist es geplant, sie in einem anderen Bereich überhaupt einzusetzen"
"ich ermögliche ihr einen Kurs, damit sie sich hier weg bewerben kann" ist vielleicht kostengünstiger als eine Kündigung mit folgender Kü.Schutzklage und dem, was da so dran hängen kann. ?
29.06.2022 um 17:15 Uhr
Der Link von Kjarrigan ist sehr interessant.
Demnach könnte man dem Arbeitgeber den einen oder anderen schlanken Abendkurs durchaus dadurch schmackhaft machen, dass eine mögliche Alternative das Recht auf Durchsetzung einer Woche Bildungsurlaub wäre ;-)
29.06.2022 um 18:07 Uhr
Wie ja schon erwähnt wurde ist der Bildungsurlaub Landesrecht und entsprechend in jedem Bundesland anders geregelt. Diese Regelungen unterscheiden sich teils deutlich voneinander, während es in Bayern und Sachsen gar keinen Anspruch auf Bildungsurlaub gibt, hat man z.B. in Thüringen Anspruch auf bis zu 5 Tage Bildungsfreistellung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. @thisisntamerica & Muschelschubser, Ihr werdet also nicht umhin kommen Euch die landesspezifischen Regelungen Eures jeweiligen Bundeslandes zum Bildungsurlaub zu Gemüte zu führen.
30.06.2022 um 11:43 Uhr
Ja lt. der Regelung zu unserem Bundesland gibt es einen gewissen Anspruch auf Bildungsurlaub. Da ist dann tatsächlich auch geregelt, dass der AG die Kosten nicht tragen muss. Das ist schon mal sehr aussagekräftig...
30.06.2022 um 12:11 Uhr
Kostenübernahme für Bildungsurlaube sind wenn, dann im AV/BV/TV geregelt. Falls ein TV bei euch gilt, schau da mal rein oder frag die Gewerkschaft.
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