Hallo ihr Lieben,

ich hätte da mal zwei Fragen:

Eines unserer BRM's, welcher ein sog. Warenbereichsleiter (WBL) in unserer Filiale ist, arbeitet in den kommenden 3 Wochen als Urlaubsvertretung für einen Kollegen in einer anderen Filiale. Dafür kommt aus einer anderen Filiale ein Kollege, um die Stelle unseres Gremiumsmitglieds im Markt für die 3 Wochen auszufüllen.

Nun meine Fragen:

1. Dass der Kollege aus der anderen Filiale zu uns kommt, stellt doch in eigentlich eine Versetzung dar und müsste deshalb bei uns auf dem Tisch landen oder?

2. Der Einsatz unseres Kollegen aus dem Gremium in der anderen Filiale zur Urlaubsvertretung soll laut dessen Aussage als Dienstreise/ Sondereinsatz gebucht werden. - Stellt dies dann einen nachladungsfähigen Verhinderungsgrund dar oder nicht? Meiner Ansicht nach ist dies arbeitgeberveranlasst und nicht wie zum Beispiel ein ifb-Seminar durch den BR veranlasst. Daher würde ich denken, dass der Einsatz zur Urlaubsvertretung durch das BRM nicht nachladungsfähig ist oder wie seht ihr das? Vielleicht hat ja jemand von Euch das ein oder andere Gerichtsurteil dazu parat.

Herzliche Grüße,


roreuka