Arbeitszeitgesetz - Ruhezeit: Vorwurf der Intoleranz
Der BR hat schon mehrmals darauf hinweisen müssen, dass in einer Abteilung die Ruhezeit unterschritten wird, sobald nur 1 MA Urlaub hat oder krank ist.
Die Unterschreitung beträgt zum Teil nur eine Stunde.
Das Gremium ist sich nicht einig. Ein BRM ist der Meinung, dass man wegen einer Stunde kein Fass aufmachen soll, also nichts unternehmen. BRV ist der Meinung: Grenze ist Grenze, also zumindest reklamieren.
Nun ist es so, dass der BRV einmal im Jahr auf Dienstreise muss und aus privaten Gründen nicht übernachten kann. Anfahrt 3,5 Stunden, Grund der Dienstreise ca. 6 Stunden, Heimreise 3,5 Stunden. Der BRV ist an diesem Tag also gut 13 Stunden dienstlich unterwegs = Arbeitszeit. Ruhezeit bis zum nächsten Arbeitsbeginn wird aber eingehalten.
Nun der Vorwurf des Vorgesetzten, dass der BRV Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz für sich selbst in Anspruch nimmt aber bei anderen ankreidet.
Dass es sich bei der Dienstreise des BRV um eine Ausnahme (1x im Jahr) handelt hingegen in der besagten Abteilung beinahe regelmäßig eine Unterschreitung der Ruhezeit erfolgt (irgendwer ist immer im Urlaub oder krank) lässt der Vorgesetzte nicht gelten.
Mich würden Meinungen dazu interessieren.
Community-Antworten (27)
15.12.2015 um 18:11 Uhr
Zitat (wieso): "Der BR hat schon mehrmals darauf hinweisen müssen, dass in einer Abteilung die Ruhezeit unterschritten wird, sobald nur 1 MA Urlaub hat oder krank ist. "
Den Zusammenhang muss man vermutlich nicht verstehen?
Zitat (wieso): "... dass man wegen einer Stunde kein Fass aufmachen soll, also nichts unternehmen..."
Vermutlich wollte der Gesetzgeber sowieso eine nur 10 stündige Ruhezeit festlegen.
Zitat (wieso): "Dass es sich bei der Dienstreise des BRV um eine Ausnahme (1x im Jahr) handelt hingegen in der besagten Abteilung beinahe regelmäßig eine Unterschreitung der Ruhezeit erfolgt (irgendwer ist immer im Urlaub oder krank) lässt der Vorgesetzte nicht gelten."
Stimmt! Man sollte das Arbeitszeitgesetz nicht zu eng sehen. Ein bisschen was geht immer.
15.12.2015 um 18:19 Uhr
ich freue mich über deine Antwort aber was du damit zum Ausdruck bringen willst verstehe ich nicht.
15.12.2015 um 18:24 Uhr
Wieso Krankheit zur Unterschreitung der Ruhezeit führt ist mir schleierhaft!
Wenn eine Stunde Unterschreitung unkritisch ist, warum hat dann der Gesetzgeber nicht einfach eine 10 stündige Ruhezeit ins Gesetz geschrieben?
Und der BRV legt sich die Welt so zu recht, wie es ihm in den Kram passt...
15.12.2015 um 18:37 Uhr
sobald ein MA fehlt, egal ob durch Krankheit oder Urlaub, werden die Schichten umgestellt und dann folgt für einen MA auf die Spätschicht eine Frühschicht und dadurch wird die Ruhezeit unterschritten.
Dann teilst du also den Vorwurf des Vorgesetzten? Die Regelmäßigkeit spielt keine Rolle?
15.12.2015 um 18:43 Uhr
Nun ist es so, dass der BRV einmal im Jahr auf Dienstreise muss
Ist es nun so das er diese Reise als BRV inne hat, oder hat der BRV diese als normaler AN inne
15.12.2015 um 18:44 Uhr
Diese Umstellung der Schichten geht nicht. Da das offensichtlich regelmäßig passiert, liegt hier ein klarer Organisationsmangel des Arbeitgebers vor. Er hat seinen Laden so organisiert, dass er nur mit Gesetzesverstößen den Betrieb sicherstellen kann.
Auch der BRV plant nach Deiner Schilderung seine Termine so, dass er sie ohne Gesetzesverstoß nicht bewältigen kann.
Unvorsehbare Ereignisse könnten möglicherweise eine Entschuldigung sein, aber doch nicht von vornherein fehlerhafte Planungen.
15.12.2015 um 18:55 Uhr
Denk dir doch bitte die privaten gründe. Du bist unsensibel, pjöööng.
15.12.2015 um 19:14 Uhr
Die Reise des BRV hat einen BR Hintergrund. Der BRV reist demnach in seiner Eigenschaft als BR.
Eine Reise mit Übernachtung kann privat zu Problemen führen, sowas soll vorkommen und ist in diesem Fall auch der Grund warum An- und Abreise am gleichen Tag erfolgt.
15.12.2015 um 19:29 Uhr
Also jemand wird krank und der BR stimmt der Mehrarbeit/bzw. Schichtplan zu, obwohl er weiß, dass die Ruhezeiten nicht mehr eingehalten werden können?
Das kann es ja nicht sein.
Oder arbeiten die Kollegen ohne Zustimmung des BR einfach länger oder anders?
Das kann es dann ja auch nicht sein.
Oder habt Ihr eine BV, die diese Flexibilität möglich macht?
Dann wäre diese jedenfalls nicht o.k.
Egal wie - Ihr könntet Euch ja mal an die Aufsichtsbehörde wenden - aber besser finde ich, wenn der BR seine Rechte dahingehend ausschöpft und ggf. auch rechtlich durchsetzt, dass es gar nicht erst dazu kommt. (§ 87 Abs. 1 Nr.2+3 BetrVG und notfalls § 23 Abs. 3 BetrVG)
Das dann ggf. die Arbeit dann an diesem Tag nicht mehr zu schaffen ist, ist allein das Problem des AG, der das Betriebsrisiko trägt.
15.12.2015 um 19:37 Uhr
Dann sollte er nicht fahren, der BRV Oder nicht die Position innehaben
15.12.2015 um 19:47 Uhr
oder anders gesagt... (geändertes Zitat der "Toten Hosen"): "Manchmal aber nur manchmal haben BRV ein bischen Haue gern..."
15.12.2015 um 19:47 Uhr
@gironimo hat mir jetzt ein Teil der Antwort vorweg genommen. Noch mal kurz geagt, warum nehmt ihr nicht eure Mitbestimmungsrechte in Anspruch wenn Schichten umgewürfelt werden oder aber bereits abgesegnete Schichtpläne geändert werden?
Was den BRV betrifftund seine, es dauert eine Stunde mehr... Hier könnte man darüber philosophieren in wie weit das Arbeitszeitgesetz bei Tätigkeiten zutrifft die nicht im Bereich der arbeitsvertraglichen verpflichtungen liegen. Im BetrVG heisst es zwar das BR arbeit in der arbeitsvertraglichen Arbeitszeit erledeigt werden sollte.........aber es heisst hat "Sollte" und nicht"muss unbedingt". Lest das BetrVG und lernt zu Argumentieren. Bekommt ihr das nicht hin muss halt der Stelli fahren und es ist dann teurer für den AG, was aber euch nicht zu interressieren hat.
15.12.2015 um 19:49 Uhr
du bist alt geworden - DummerHund - im übrigen sind Hunde in der Regel nciht dumm, sondern wenn schlecht ausgebildet ;-)
15.12.2015 um 19:52 Uhr
@gironimo
Mehrarbeit fällt dadurch nicht an. Die Schichten werden getauscht und dadurch kommt es zur Unterschreitung der Ruhezeit.
Das traurige ist, dass der BRV als kleinlich hingestellt wird, weil es ja "nur" um eine Stunde geht. Traurig deshalb, weil das auch die Meinung im Gremium ist. Das Gremium will deshalb kein Fass aufmachen :(
Dem BRV der das trotzdem immer wieder reklamiert wird nun sein eigener Verstoß gegen das ArbZG vorgeworfen.
Verstoß ist Verstoß da will ich nichts beschönigen aber es kommt m.E. auch auf die Regelmäßigkeit an.
15.12.2015 um 19:52 Uhr
Ist dann wie mit der runden Erde.
15.12.2015 um 19:58 Uhr
sorry so ein Blödsinn...
15.12.2015 um 19:58 Uhr
warum ihr immer in Rätseln sprechen müsst?
was will man machen wenn man sich immer wieder fragt warum manche Kollegen überhaupt im BR sitzen.
Wenn die Antwort im Gremium schon mit "Ich bin der Meinung..." oder "Ich sehe das so ..." beginnt.
Natürlich darf jeder (s)eine Meinung haben aber doch nicht völlig lösgelöst von sämtlichen Gesetzen
15.12.2015 um 19:58 Uhr
@wieso Zeige mir die Stelle wo das Ehrenamt unter dem Arbeitszeitgesetz fällt und wo steht das man nicht auch ausserhalb der regulären Arbeitszeit in der "eigentlich" die BR arbeit ausgeführt werden sollte nicht doch BR arbeit ausgeführt werden kann; die dann auch letztendlich zum Freizeitausgleich oder aber zur Vergütung führen kann.
15.12.2015 um 20:01 Uhr
ich bin ein Hundefreund :D
guter Ansatz für eine Argumentation
15.12.2015 um 20:11 Uhr
Super, wir fordern von den AN, dass sie alles einhalten - und vom AG und der BR setzt sich darüberhinaus - und gerade ein BR sollte das beachten, nciht nur, wegen dem stressigen Ehrenamt, sondern auchweil er doch wohl bitte keine andere Bedingungen verlangt... Was also um alles in der Welt sollte ein BRM veranlassen, das Arbeitszeitgesetz nciht einzuhalten?
Was bitte sehr? Und wir reden von dauerhaft... und nciht einmalig...
Ich verstehe euch nciht, dass ihr denkt, ihr steht über dem Gesetz, nur weil das Gesetz eine Möglichkeit bietet - wird der Ausgleich auch eingehalten?
15.12.2015 um 20:17 Uhr
@Globus Dann kannst Du uns doch konkret und genau die Stelle aufzeigen wo der BRV nach dem Gesetz verstösst.
15.12.2015 um 20:19 Uhr
meinst du jetzt rein rechtlich, oder meinst du vom Sinn her?
15.12.2015 um 20:23 Uhr
Rechtlich
15.12.2015 um 20:33 Uhr
im Betrieb gibt es tagtäglich Verstöße gegen das ArbZG wurden alle schon gegenüber dem AG geäussert. Ausser es zur Kenntnis zu nehmen passiert aber nichts und das Gremium hat keine Eier in der Hose und sieht weiter zu, um sich Ärger mit dem AG UND den betroffenen MA zu ersparen, denn die MA machen das freiwillig bzw. weil sie selbst es so wollen.
Der AG hat dadurch nur Vorteile, also keinen Grund das abzustellen.
Der BRV will sich nicht auf die gleiche Ebene begeben durch seinen Verstoß, denn es ist ein Unterschied, ob 1x im Jahr oder ständig
15.12.2015 um 20:50 Uhr
Dann verstösst der BR gegen seine ihm auferlegten Pflichten. Ein kurzer Blick in § 80 BetrVG zeigt wonach weiter geschaut werden müsste. Aber wenn du alleine auf weiter Front steht biste eh der A....
15.12.2015 um 20:52 Uhr
Sach mal Was rechtfertigst du hier eigentlich? Jammern ist in dieser Sache doch ziemlich dämlich! Bist du der BRV?
15.12.2015 um 21:55 Uhr
Na so ein Quatsch hier da werden halt die Rollen vertauscht. Einmal gibt es den BRV der mit dem Gremium die Einhaltung der Ruhezeit einfordert und einmal gibt es den Arbeitnehmer der BRV ist und einmal im Jahr dagegen verstößt das sind zwei Paar Schuhe dies sollte dem Vorgesetzten deutlich klar gemacht werden!
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