Der BR hat schon mehrmals darauf hinweisen müssen, dass in einer Abteilung die Ruhezeit unterschritten wird, sobald nur 1 MA Urlaub hat oder krank ist.

Die Unterschreitung beträgt zum Teil nur eine Stunde.

Das Gremium ist sich nicht einig. Ein BRM ist der Meinung, dass man wegen einer Stunde kein Fass aufmachen soll, also nichts unternehmen. BRV ist der Meinung: Grenze ist Grenze, also zumindest reklamieren.

Nun ist es so, dass der BRV einmal im Jahr auf Dienstreise muss und aus privaten Gründen nicht übernachten kann. Anfahrt 3,5 Stunden, Grund der Dienstreise ca. 6 Stunden, Heimreise 3,5 Stunden. Der BRV ist an diesem Tag also gut 13 Stunden dienstlich unterwegs = Arbeitszeit. Ruhezeit bis zum nächsten Arbeitsbeginn wird aber eingehalten.

Nun der Vorwurf des Vorgesetzten, dass der BRV Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz für sich selbst in Anspruch nimmt aber bei anderen ankreidet.

Dass es sich bei der Dienstreise des BRV um eine Ausnahme (1x im Jahr) handelt hingegen in der besagten Abteilung beinahe regelmäßig eine Unterschreitung der Ruhezeit erfolgt (irgendwer ist immer im Urlaub oder krank) lässt der Vorgesetzte nicht gelten.

Mich würden Meinungen dazu interessieren.