Verweigerung einer Dienstreise des BRV zur Beratung von mehreren Kollegen im Außendienst - was tun?
Hallo, ich bin Betriebsratsvorsitzender in einem Unternehmen mit einem hohen Anteil an Außendienstmitarbeitern. Diese sind 4 Geschäftstellen zugeordnet. In einer Geschäftsstelle gibt es jetzt massive Probleme weshalb ich kurzfristig zu Gesprächen in die Geschäftsstelle gerufen wurde. Diese Dienstreise wurde vom AG jedoch abgelehnt mit dem Hinweis, das die Mitarbeiter ja auch in die Zentrale kommen könnten, um hier ggf. noch andere (betriebliche) Dinge zu erledigen. Mal abgesehen, das unsere Mitarbeiter einen recht engen Terminkalender haben und sich von daher nur schwer für einen ganzen Arbeitstag frei machen können, ist es aus meiner Sicht dann auch nicht mehr "vertrauensvoll" wenn der AG dadurch mitbekommt, wer alles mit dem BRV sprechen will. Kann der AG diese Dienstreise verweigern?
Für eine kurzfristige Antwort wäre ich Dankbar, da die Dienstreise morgen stattfinden soll...
Gruß Stefan
Community-Antworten (5)
14.05.2009 um 16:07 Uhr
Bist du freigestellt? Wenn nein, BR Beschluß zur Dienstreise nach................. Dann soll der AG mal streiten.
14.05.2009 um 16:12 Uhr
...brauchst du die Genehmigung des AG zur Dienstreise? Wohl kaum....
14.05.2009 um 16:18 Uhr
Da die Anforderung kurzfristig kam (gestern) und eine Beschlussfassung (heute) ja nicht mehr Machbar ist, nutzt mir das leider nichts. Ich bräuchte ein Urteil oder ein Gesetz/Gesetzteskommentar welches ich der GF unter die Nase halten kann....
14.05.2009 um 17:24 Uhr
Hallo Stefan,
nachdem Du BRV bist und unter der Vorraussetzung das Du freigestellt bist: Du hast einen Gesprächstermin mit Mitarbeitern im Rahmen Deiner Tätigkeit als BR, notwendige Fahrzeiten sind somit gemäß §37 BetrVG erforderliches Arbeitsversäumnis.
Gruß ambu
16.05.2009 um 23:18 Uhr
@paula Siehst Du das so einfach?
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