Arbeitszeit bei Dienstreisen
Unsere Personalabteilung hat ohne vorherige Information für Dienstreisen zu Kunden folgende Regelung eingeführt: Erfolgen Start und Ende der Dienstreise am Unternehmensstandort, dann zählt die Arbeitszeit der Dienstreise vom Verlassen des Unternehmensstandorts bis zum Wiedereintreffen am Unternehmensstandort. Beispiel: 3 Stunden Fahrt zum Kunden, 2 Stunden Arbeit beim Kunden, 3 Stunden Rückfahrt ergibt 8 Arbeitsstunden. Erfolgen Start und Ende der Dienstreise vom Wohnort des Arbeitnehmers, sieht es ganz anders aus. Von der benötigten Zeit für die Reise wird die "übliche" Zeit abgezogen, die der Arbeitnehmer normalerweise zwischen Wohnort und Unternehmenssitz benötigt. Beispiel: Der Arbeitnehmer benötigt normalerweise zwischen Wohnort und Unternehmensstandort 1 Stunde. Er fährt jetzt von zu Hause zum Kunden und dann wieder nach Hause zurück: 3 Stunden Fahrt zum Kunden, 2 Stunden Arbeit beim Kunden, 3 Stunden Rückfahrt nach Hause, abzüglich 1 Stunde fiktive Anfahrt morgens und abzüglich 1 Stunde fiktive Heimfahrt abends ergibt 6 Arbeitsstunden. Würde der Kollege am Unternehmensstandort wohnen, hätte man ihm für diese Reise 8 Arbeitsstunden angerechnet. Meine Fragen: Kennt jemand eine ähnliche Regelung? Gibt es hierzu gesetzliche Vorschriften (eine BV oder eine Dienstreiserichtlinie haben wir momentan nicht). Meines Erachtens ist die Einführung einer solchen Regelung mitbestimmungspflichtig (wenn sie nicht sogar gegen bestehende Bestimmungen verstößt). Der Betriebsrat wurde aber noch nicht einmal informiert. Und die Kollegen haben es auch nur bemerkt, nachdem sie ihre Stundenkonten nachgerechnet haben.
Community-Antworten (1)
21.02.2019 um 09:25 Uhr
Dann sollte der BR aber schnell tätig werden.
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