Eine Kollegin war über den 13.05. (Christi Himmelfahrt) an unserem Standort in Marokko auf Dienstreise. Da in Marokko natürlich kein Feiertag war, hat sie normal gearbeitet. Jetzt sagt unser Arbeitgeber, dass es sich um einen normalen Arbeitstag handelt und weigert sich den Tag als Feiertag zu vergüten.

Begründet wird das mit: "...wäre Frau XY zu einem marokkansichen Feiertag anwesend gewesen, hätte sie auch nicht gearbeitet....somit ist der deutsche Feiertag nicht zu vergüten, da Frau XY zu diesem Zeitraum im Marokko war...".

Wie sind die gesetzlichen Regelungen auf Dienstreisen zu Feiertagen? Welche Feiertagen gelten: die des Landes, wo der Arbeitsvertrag besteht oder die des Landes. welches Ziel der Dienstreise ist?