Dienstreise während deutschen Feiertagen im Ausland - wie wird bezahlt?
Eine Kollegin war über den 13.05. (Christi Himmelfahrt) an unserem Standort in Marokko auf Dienstreise. Da in Marokko natürlich kein Feiertag war, hat sie normal gearbeitet. Jetzt sagt unser Arbeitgeber, dass es sich um einen normalen Arbeitstag handelt und weigert sich den Tag als Feiertag zu vergüten.
Begründet wird das mit: "...wäre Frau XY zu einem marokkansichen Feiertag anwesend gewesen, hätte sie auch nicht gearbeitet....somit ist der deutsche Feiertag nicht zu vergüten, da Frau XY zu diesem Zeitraum im Marokko war...".
Wie sind die gesetzlichen Regelungen auf Dienstreisen zu Feiertagen? Welche Feiertagen gelten: die des Landes, wo der Arbeitsvertrag besteht oder die des Landes. welches Ziel der Dienstreise ist?
Community-Antworten (1)
27.05.2010 um 12:40 Uhr
Hier wäre zu prüfen was der Tarif sagt und was im Arbeitsvertrag dazu steht. Aber in der Regel giltdie Feiertagsregelung am Arbeitsort und nicht am Sitz der Firma. Also wenn in Marokko kein Feiertag war (Einsatzort des Mitarbeiters) hat er auch kein Anrecht auf Feiertagsbezahlung. Zitat Haufe:
*Wird ein deutscher Arbeitnehmer von einem deutschen Arbeitgeber im Ausland eingesetzt, so hat er grundsätzlich keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 2 EFZG:
- Deutsche gesetzliche Feiertage begründen kein Arbeitsverbot im Ausland, so daß sie nicht zu einem Arbeitsausfall führen.
Ausländische gesetzliche Feiertage erfaßt § 2 EFZG nicht.*
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