Erstellt am 14.11.2016 um 08:40 Uhr von KleineHexe
Erstellt am 14.11.2016 um 09:20 Uhr von UliPK
Jain kommt da wohl besser hin.
Anfordern geht nicht einsicht nehmen und Notitzen machen geht.
Steht hier schön beschrieben;
https:netkey40.igmetall.de/homepages/virtueller-gewerkschaftssekretaer/1betriebsratundbetriebsratsarbeit/14rechteundpflichtendesbetriebsrates/148kannderbetriebsrateinsichtindielohn-undgehaltslistennehmen.html
Erstellt am 14.11.2016 um 09:21 Uhr von gironimo
Einsichtnahme siehe § 80 Abs. 2 BetrVG
Erstellt am 14.11.2016 um 10:26 Uhr von outofmemory
Dürfen schon, aber es gibt keinen rechtlichen Anspruch.
Uns werden Gehaltslisten zur Verfügung gestellt, dies ist in unserem Fall für beide Seiten einfacher, da die Personalabteilung 700 km entfernt sitzt. Je nach dem wie es bei euch ist, könnte dies auch Sinn machen. Es kommt eben auf die Gegebenheiten im Betrieb an.
Erstellt am 14.11.2016 um 11:39 Uhr von KleineHexe
Kurze Frage - kurze Antwort.
Wobei outofmemory recht hat, dürfen tut man viel - ob es was bringt bzw. ob es der AG macht oder sogar machen muß ist was ganz anderes ;-)