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Gehaltslisten

P
pronto
Jan 2018 bearbeitet

Darf der Betriebsrat die Gehaltslisten anfordern

1.05205

Community-Antworten (5)

K
KleineHexe

14.11.2016 um 09:40 Uhr

Nein

Kleine Hexe

U
UliPK

14.11.2016 um 10:20 Uhr

Jain kommt da wohl besser hin.

Anfordern geht nicht einsicht nehmen und Notitzen machen geht.

Steht hier schön beschrieben; https:netkey40.igmetall.de/homepages/virtueller-gewerkschaftssekretaer/1betriebsratundbetriebsratsarbeit/14rechteundpflichtendesbetriebsrates/148kannderbetriebsrateinsichtindielohn-undgehaltslistennehmen.html

G
gironimo

14.11.2016 um 10:21 Uhr

Einsichtnahme siehe § 80 Abs. 2 BetrVG

O
outofmemory

14.11.2016 um 11:26 Uhr

Dürfen schon, aber es gibt keinen rechtlichen Anspruch. Uns werden Gehaltslisten zur Verfügung gestellt, dies ist in unserem Fall für beide Seiten einfacher, da die Personalabteilung 700 km entfernt sitzt. Je nach dem wie es bei euch ist, könnte dies auch Sinn machen. Es kommt eben auf die Gegebenheiten im Betrieb an.

K
KleineHexe

14.11.2016 um 12:39 Uhr

Kurze Frage - kurze Antwort.

Wobei outofmemory recht hat, dürfen tut man viel - ob es was bringt bzw. ob es der AG macht oder sogar machen muß ist was ganz anderes ;-)

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