Gehaltslisten
Darf der Betriebsrat die Gehaltslisten anfordern
Community-Antworten (5)
14.11.2016 um 09:40 Uhr
Nein
Kleine Hexe
14.11.2016 um 10:20 Uhr
Jain kommt da wohl besser hin.
Anfordern geht nicht einsicht nehmen und Notitzen machen geht.
Steht hier schön beschrieben; https:netkey40.igmetall.de/homepages/virtueller-gewerkschaftssekretaer/1betriebsratundbetriebsratsarbeit/14rechteundpflichtendesbetriebsrates/148kannderbetriebsrateinsichtindielohn-undgehaltslistennehmen.html
14.11.2016 um 10:21 Uhr
Einsichtnahme siehe § 80 Abs. 2 BetrVG
14.11.2016 um 11:26 Uhr
Dürfen schon, aber es gibt keinen rechtlichen Anspruch. Uns werden Gehaltslisten zur Verfügung gestellt, dies ist in unserem Fall für beide Seiten einfacher, da die Personalabteilung 700 km entfernt sitzt. Je nach dem wie es bei euch ist, könnte dies auch Sinn machen. Es kommt eben auf die Gegebenheiten im Betrieb an.
14.11.2016 um 12:39 Uhr
Kurze Frage - kurze Antwort.
Wobei outofmemory recht hat, dürfen tut man viel - ob es was bringt bzw. ob es der AG macht oder sogar machen muß ist was ganz anderes ;-)
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