Hallo Kolleginnen und Kollegen,

wir haben in unserer Firma einen Gesamtbetriebsrat und zwei eigenständige Betriebsräte,
da wir zwei Betriebsteile haben.
Als Betriebsrat haben wir das Recht auf Einsicht in die Gehaltslisten.
Der Gesamtbetriebsrat besteht aus zwei Kollegen ,Einer aus dem Ersten und der Andere aus dem Zweiten Betriebsteil.
Haben wir nun das Recht auch in die Gehaltslisten des anderen Betriebsteils zu sehen?