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Einsicht in Gehaltslisten

S
Scalar73
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

wir haben in unserer Firma einen Gesamtbetriebsrat und zwei eigenständige Betriebsräte, da wir zwei Betriebsteile haben. Als Betriebsrat haben wir das Recht auf Einsicht in die Gehaltslisten. Der Gesamtbetriebsrat besteht aus zwei Kollegen ,Einer aus dem Ersten und der Andere aus dem Zweiten Betriebsteil. Haben wir nun das Recht auch in die Gehaltslisten des anderen Betriebsteils zu sehen?

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Community-Antworten (2)

K
klinik

18.09.2008 um 12:07 Uhr

@Scalar73,

leider ist deine Aussage nicht richtig, denn nur der Betriebsausschuss hat nach § 80 Abs.2 Satz 2 BetrVG das Einsichtsrecht in die Brutto-Lohn und Gehaltslisten. Nicht der Betriebsrat. Als örtlicher BR habt Ihr nur das Recht auf euren Betrieb.

I
Immie

18.09.2008 um 12:47 Uhr

Und wenn man keinen Betriebsausschuss hat der Betriebsratsvorsitzende. Und was die zwei Kollegen sich im Gesamtbetriebsrat erzählen...

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