Liebe Betriebsratskollegen,
wir haben im Betrieb ein Rufbereitschaft incl. abgeschlossener BV, die pauschal eine Vergütung in Prozenten der Bruttostundenlohns vorsieht. Das ist für die MA soweit auch ok, es gibt nur immer wieder Unzufriedenheit bei Rufbereitschaft an den sogenannten Brückentagen. An diesen Wochenenden ist der gesamte Betrieb für 4 Tage geschlossen (Do-So oder Sa-Di) und allen MA werden 8 Stunden vom Gleitzeitkonto (bei 40h Wochen) für den Freitag bzw. Montag abgezogen. Allen MA heißt nun leider auch den MA mit Rufbereitschaft, was dort zu großer Unzufriedenheit führt. Das möchten wir nun ändern, der AG stellt sich aber stur und ist nicht bereit diesen 8h Abzug für die MA in Rufbereitschaft zu unterlassen.
Hat jemand Erfahrung mit so etwas? Vielen Dank für eure Antworten!
Liebe BR Kollegen,
sorry für die späte Stellungnahme, aber ich bin nicht freigestellter BR und war letzte Woche so mit Arbeit zu, dass ich erst heute Abend (in meiner Freizeit) dazu komme eure Antworten zu checken. Es tut mir Leid, dass ich etwas ungenau formuliert habe, was hier wohl intern zu etwas Zank geführt hat. Deshalb nochmal zur Klarstellung: Die pauschalen x% vom Bruttoarbeitslohn bekommt man immer (sind je nach Gehalt so ca. 50€ brutto bei 8h Rufbereitschaft), auch wenn man nicht angerufen wird oder arbeitet. Wird man angerufen oder muss ins Werk fahren, zählt das als Arbeitszeit. Wenn man so also z.B. 3 Stunden telefoniert und/oder arbeitet, bekommt man an einem Brückentag dann halt "nur" 5h vom Gleitzeitkonto abgezogen anstatt 8h. Mit anderen Worten: Wenn man 8h telefonieren/arbeiten würde (was aber noch nie der Fall war), ist man bei +/- 0h.