Überstunden ohne Bezahlung ausbuchen
Bei uns gibt es für die Unter- und Überstunden einen Korridor. Am Ende des Monats werden die Minusstunden außerhalb des Korridors vom Lohn abgezogen. die Plusstunden über dem Korridor werden ohne Bezahlung ausgebucht. Für mich ist das nach BGB §612 nicht rechtens da der Arbeitnehmer die Dienstleistung ja in Erwartung der Vergütung leistet. Gibt es andere Rechtsgrundlagen, dagegen vorzugehen?
Community-Antworten (3)
09.06.2023 um 17:39 Uhr
Was steht dazu in euren Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen?
09.06.2023 um 19:25 Uhr
Der Arbeitgeber zahlt also nur eine begrenzte Anzahl von Überstunden. Stunden die darüber hinaus geleistet werden zahlt er nicht. Ohne weitere Regelung halte ich es für in Ordnung. Aber dann wäre der Zeitkorridor sinnlos. Grundsätzlich kann der Arbeitnehmer nicht erwarten, dass der Arbeitgeber Überstunden vergüten muss mit denen er nicht einverstanden ist.
10.06.2023 um 01:03 Uhr
Wie entstehen denn diese Überstunden? Werden die "immer" angewiesen? Dann kann der AG die nicht einfach kappen. Oder geht es hier um eine Art "Gleitzeit"?
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