W.A.F. LogoSeminare

Überstunden

T
Tom22
Jun 2023 bearbeitet

Hallo Kollegen, bei uns im Unternehmen fallen manchmal Überstunden an. Nun möchte auch das Unternehmen selbst gegen den Willen des Mitarbeiter entscheiden, wann diese Abgebaut werden dürfen!! Darf das Unternehmen das einfach so???

37703

Community-Antworten (3)

M
Moreno

03.06.2023 um 20:34 Uhr

Gibt es einen Betriebsrat ....gibt es eineBV?

T
Thomas63

05.06.2023 um 10:01 Uhr

Wenn es keine BV dazu gibt die das Regelt ist es eine Frage des Einzelfalls. Die Firma kann erstmal nicht einfach sagen MA A bleibt nächsten Dienstag daheim und baut Mehrarbeit ab. (ohne Einverständis von A) Ausser es ist im Vorfeld vereinbart worden. Schwieriger wird es wenn es um Jäger und Sammler geht und Mehrarbeit gebunkert wird und es auch für den AG irgendwann unberechenbar wird da ein MA nichts abbauen will.

Wenn sich das Arbeitsvolumen Saisonmäßig oder aufgrund von Kundenanforderungen unregelmäßig ist kann man evtl. ein flexibles Konto einrichten das über eine BV geregelt wird.

K
Kehler

05.06.2023 um 11:09 Uhr

Wenn es keine BV dazu gibt, gilt folgendes:

Kann ich selbst entscheiden, wann ich Überstunden abbaue? Nein. Der Arbeitgeber entscheidet im Rahmen seines Weisungsrechts aus §106 GewO darüber, wann Überstunden abzufeiern sind. Aber: es schadet natürlich nicht, diese Zeitspannen gemeinschaftlich mit dem Arbeitgeber zu planen und Absprachen zu treffen.

Quelle: https://www.wbs.legal/arbeitsrecht/arbeitszeitgesetz/ueberstundenabbau/

Ihre Antwort