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Zahlung des Lohns bei Krankheit

H
hannes42
Mai 2023 bearbeitet

Hallo,

mein Arbeitgeber hat meinen befristeten Vertrag nicht verlängert. Da ich lediglich einen Monat Kündigungsfrist habe, wurden nun für den nächsten Monat meine restlichen Urlaubstage und Plusstunden gegen meine Sollarbeitszeit aufgerechnet und ich muss laut Dienstplan keine Dienste mehr leisten. Ich bin aber für den nächsten Monat (Juni) offiziell noch angestellt. Nun bin ich leider erkrankt und für den ganzen Monat krankgeschrieben. Muss mein Arbeitgeber nun für den Juni noch mein normales Grundgehalt plus meiner restlichen Urlaubstage und Plusstunden zahlen?

Vielen Dank für die Hilfe im Voraus!

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Community-Antworten (4)

C
celestro

31.05.2023 um 12:19 Uhr

würde ich sagen, ja.

M
Moreno

31.05.2023 um 12:21 Uhr

Wieso Kündigungsfrist bei einem befristeten Vertrag? Wenn Du krank bist und deswegen weder Urlaub noch Überstundenfrei nehmen kannst muss er dies nach Vertragsende ausbezahlen.

M
Muschelschubser

31.05.2023 um 12:25 Uhr

Du meinst von der Begrifflichkeit her wohl eher die restliche Vertragsdauer und nicht die Kündigungsfrist?

  • Du bist in der Lohnfortzahlung (< 6 Wochen)
  • Du hast Deine normale Arbeitszeit abgeleistet
  • Du hast Überstunden geleistet

Aus meiner Sicht gibt keinen Grund, die erarbeiteten Ansprüche nicht zu vergüten.

C
celestro

31.05.2023 um 13:37 Uhr

vielleicht ist aber auch eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart worden?

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