Zahlung des Weihnachtsbonus wird einer MA verweigert - zu Recht?
Hallo Forum,
in unserer Firma gibt es ein Problem mit dem Weihnachtsbonus, zu dem ich (BR-Vorsitzender) in den schon vorhandenen Beiträgen (noch?) nichts gefunden habe, was mir weiterhilft. Deswegen schildere ich Euch mal den Sachverhalt und hoffe, jemand von Euch kann mir helfen. Es geht um Folgendes:
Die Firma zahlt in diesem Jahr wieder einen Weihnachtsbonus in Höhe von einem Brutto-Monatsgehalt. Dieser müsste komplett zurückgezahlt werden, wenn man vor dem 01.04.08 seine Kündigung einreicht (da wir alle 3 Monate Kündigungsfrist haben, wäre dann der 30.06.08 der letzte Arbeitstag). Nun läuft der befristete Vertrag einer Kollegin zum 31.01.08 aus. Sie kündigt also nicht selbst, müsste demnach den Bonus bekommen. Der Geschäftsführer verweigert ihr den Bonus aber. Darf er das?
Eine weitere Frage habe ich zu diesem Thema noch: kann im geschilderten Fall der Betriebsrat selbst aktiv tätig werden und die Zahlung des Bonus’ an die Kollegin einklagen oder muss sie das selbst machen?
Abschließende Infos:
Die Kollegin musste sich ja bereits bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend melden, hat sich beworben und ist schließlich auch fündig geworden. Sie hatte bereits eine Zusage, da hat ihr unsere Geschäftsleitung einen neuen Vertrag angeboten. Da der aber schlechter war als der bei der neuen Firma, hat sie ihn abgelehnt.
Wir bekommen jetzt das 5. Mal hintereinander einen Weihnachtsbonus, allerdings war die Zahlung jedes Mal mit folgendem schriftlichen Zusatz versehen: „Dies ist eine freiwillige Zahlung, aus der sich keine Ansprüche für die Zukunft ergeben.“
Wir sind ein nicht tarifgebundenes Unternehmen, und wir haben auch keine Betriebsvereinbarung zum Weihnachtsgeld oder zu Bonuszahlungen.
Ich freue mich auf Eure Antworten und danke Euch schon mal dafür!
Gruß khel
Community-Antworten (3)
27.11.2007 um 19:12 Uhr
Da kommt es auf die genaue Formulierung an. Wo ist denn die Sache mit der Rückzahlung des Weihnachtsbonus geregelt, in einen TV oder BV ja wohl nicht. Ich vermute mal in der Bekanngabe, dass es einen Bonus gibt, oder im Arbeitsvertrag. Wenn dort wirklich als Voraussetzung für die Rückzahlung nur die Kündigung steht, muss sie nicht zurückzahlen, bzw. wird ihn gar nicht erst ausgezahlt bekommen.
Der BR kann nicht für die Kollegin die Zahlung einklagen, das muss die Kollegin leider selbst tun!
Ich weiß nicht, ob Du das auch gefragt hattest: Aber der Zusatz bei der Zahlung des Bonus bedeutet, dass keine betriebsliche Übung entstanden und der AG jedes JAhr wieder frei entscheiden kann, ob er einen Bonus zahlt.
27.11.2007 um 19:57 Uhr
Ahoi khel, ....We wish you a merry Xmas.
vielleicht findest du hier einige Antworten. :-)
Weihnachtsgeld Alle Jahre wieder ... ... so mancher sich die Frage stellt, ob Weihnachtsgeld er wohl erhält. Und wieviel wird's in diesem Jahr? Wieder so, wie's bisher war?
http://www.rechtsrat.ws/lexikon/weihnachtsgeld.htm
der BR kann nicht selbst tätig werden... Individualrecht!
LG
28.11.2007 um 11:40 Uhr
Hallo Bonita und pirat,
vielen Dank für Eure Antworten!
@Bonita: der AG schreibt genau deswegen jedes Jahr auf's Neue den bewussten Zusatz in den Rundbrief an die MA, damit keine betriebliche Übung entsteht. Er ist ja auch nicht doof... ;-)
@pirat: sehr guter Link! Ich habe ihn gleich an meine Kollegin weiter geleitet. Schade, dass wir als Gremium nichts machen können, aber das habe ich mir beinahe gedacht.
@beide: ebenfalls schonmal fröhliche Weihnachten, auch wenn es noch ein bisschen dauert.
Gruß khel
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